Grundbuchordnung: Tisch, Buch, Hammer, Waage, Recht

Gerichts- und Notarkostengesetz (Wiki, Definition): Einheitliche Gebührenverordnung

Abmahnung (Bedeutung) Immobilien Wiki – Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Gebühren für Gerichte und Notare regelt. Es trat am 1. August 2013 in Kraft und ersetzte das bis dahin geltende Gerichtskostengesetz und die Kostenordnung. Das GNotKG regelt unter anderem die Gebühren für gerichtliche Verfahren, Beurkundungen und Eintragungen in das Grundbuch. Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Streitwert, dem Wert eines Gegenstands oder der Höhe eines Vermögens. Mit dem Gesetz wurde eine einheitliche und transparente Gebührenordnung geschaffen, die für mehr Klarheit und Planungssicherheit sorgt.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Grundbucheintrag, Grundbuchauszug und Bestandsverzeichnis.

Gerichts- und Notarkostengesetz kurz erklärt

Alles wichtige zum Gerichts- und Notarkostengesetz zusammengefasst:

  • regelt Gebühren für Notare und Gerichte
  • trat am 1. August 2013 in Kraft
  • ersetzte Gerichtskostengesetz
  • einheitliche & transparente Gebührenordnung

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