Grundbuchordnung: Tisch, Buch, Hammer, Waage, Recht

Streitwert (Wiki, Definition): Wert des Streitgegenstands bei Verfahren

Streitwert – Als Streitwert oder Prozesswert bezeichnet man in Prozessen vor Gericht den Wert des Streitgegenstands. Der Streitwert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt, oftmals sind Sachverständige notwendig, um bei Streitgegenständen, die keine reinen Geldbeträge sind, den Wert zu ermitteln. Der Streitwert ist maßgeblich für die Berechnung der Prozesskosten nach der Gerichtskostenverordnung.

Der Streitwert ist auch maßgeblich für die Zuständigkeit des Gerichts – bei Streitwerten bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, über 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig.

Lernen Sie mehr über Gerichtskosten, Gerichtskostenvorauszahlung und Rechtshängigkeit.

Streitwert im Überblick

Der Begriff Streitwert zusammengefasst:

  • Wert des Streitgegenstands bei gerichtlichen Prozessen
  • wird vom Gericht nach freiem Ermessen festgelegt
  • maßgeblich für gerichtliche Zuständigkeit und Prozesskosten

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