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Gerichtskostenvorschuss (Wiki, Definition): Vorauszahlung bei Klageerhebung

Gerichtskostenvorschuss – Ein Gerichtskostenvorschuss ist eine Vorauszahlung, die zu Beginn eines Rechtsstreits, vom Kläger bei der Klageerhebung an das Gericht gezahlt werden muss. Die Zahlung dieses Kostenvorschusses ist Voraussetzung der Klagestellung und somit der Rechtshängigkeit. Geregelt wird der Gerichtskostenvorschuss im Gerichtskostengesetz. Die Höhe des Gerichtskostenvorschuss entspricht der Verfahrensgebühr und richtet sich nach dem Streitwert. Der Kläger hat die Möglichkeit den Vorschuss zurück zu bekommen, sofern er die Klage vor Gericht gewinnt – dann zahlt der Beklagte die Gerichtskosten.

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Gerichtskostenvorschuss in Kürze erklärt

Der Begriff Gerichtskostenvorschuss zusammengefasst:

  • Vorauszahlung der Verfahrensgebühr bei einem Rechtsstreit
  • Voraussetzung für die Erhebung einer Klage bei einem Gericht
  • wird vom Kläger an das Gericht gezahlt
  • Möglichkeit Vorschuss bei Gewinn des Prozesses zurück zu bekommen

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