Rechtshängigkeit (Wiki, Definition): Zuständigkeit des Gerichts

Rechtshängigkeit – Ein Rechtsstreit ist im Zivilrecht rechtshängig, wenn vor einem Gericht eine Klage erhoben wurde. Die Rechtshängigkeit beginnt mit der Zustellung der Klage an den Beklagten. Prozessual bewirkt die Rechtshängigkeit, dass dieselbe Klage, mit dem gleichen streitgegenständlichen Anspruch, zwischen denselben Parteien, bei keinem weiteren Gericht mehr anhängig gemacht werden kann. Die Rechtshängigkeit begründet also die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts.

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Rechtshängigkeit im Überblick

Der Begriff Rechtshängigkeit zusammengefasst:

  • dieselbe Klage kann nur einmal, von den gleichen Parteien, bei einem Gericht eingereicht werden
  • die Rechtshängigkeit beginnt mit der Zustellung der Klage an den Beklagten
  • begründet Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts

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