Grundbuchordnung: Tisch, Buch, Hammer, Waage, Recht

Gerichtskosten (Wiki, Definition): Grundbuchamt und Kosten der Grundbuchänderungen

Gerichtskosten - Bei der Prozessführung einer oder beider Parteien vor Gericht oder bei gerichtlichen Tätigkeiten entstehenden Kosten, Gebühren und Auslagen. Für jede Art der Gerichtstätigkeit wird, ohne Rücksicht auf ihren Umfang (z.B. Zahl der Verhandlungstermine), eine Gebühr erhoben, deren Höhe nach dem Streitwert (z.B. Immobilienkaufpreis) berechnet wird. Tabellen zur Gebührenberechnung finden sich im Gerichts- und Notarkostengesetz.

Unter Gerichtstätigkeiten fallen die Tätigkeiten des Grundbuchamtes. So werden Gerichtskosten für Grundbuchänderungen im Kaufprozess fällig.

Lernen Sie mehr über Grunderwerbsteuer, Nebenkostenvorauszahlung und Amtsgericht.

Gerichtskosten schnell erklärt

Der Begriff Gerichtskosten zusammengefasst:

  • Kosten die beim Prozess oder Gerichtstätigkeiten entstehen
  • beispielsweise Kosten für Tätigkeiten des Grundbuchamtes
  • Höhe der Gebühren sind abhängig vom Streitwert (Kaufpreis)

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