Verfahrensgebühr (Wiki, Definition): Gerichtliche Gebühr zur Prozessführung

Verfahrensgebühr – Als Verfahrensgebühr oder Prozessgebühr bezeichnet man die Gebühr die von Gerichten zur Klageerhebung bei einem Rechtsstreit erhoben wird. Die Verfahrensgebühr fällt für die Fertigung von Klageschriften oder die Berufung vor Gericht an und muss vor Beginn des Rechtsstreits vom Kläger als sogenannter Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensgebühr ist der  Streitwert des Verfahrens.

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Verfahrensgebühr im Überblick

Der Begriff Verfahrensgebühr zusammengefasst:

  • gerichtliche Gebühr für die Fertigung der Klageschrift oder Berufung
  • muss vor Beginn des Rechtsstreits als Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden
  • richtet sich nach dem Streitwert des Prozesses

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