Grundschuldlöschung (Wiki, Definition): Grundbuch, Kosten & Grundbuchamt

Grundschuldlöschung – Nachdem das Darlehen für den Immobilienkauf beglichen wurde, kann die Grundschuld im Grundbuch wieder gelöscht werden. Die Grundschuld wurde eingetragen, damit die Bank eine Sicherheit hat, falls der Kredit nicht zurückbezahlt werden kann. Nach der Grundschuldlöschung wird die Immobilie wieder schuldenfrei. Die Grundschuld wird nicht automatisch gelöscht, wenn der Kredit abgezahlt ist, sondern muss von einem Notar bei der Bank beantragt werden. Für die Löschung der Grundschuld fallen Kosten an, die sich aus den Kosten für den Notar und den Kosten für das Grundbuchamt zusammensetzten, wobei die Notarkosten bis zu 0,2 Prozent der Grundschuld betragen dürfen und die Kosten für das Grundbuchamt müssen genau derselbe Betrag wie die Notarkosten sein. Eine Grundschuld muss theoretisch nicht gelöscht werden und kann beim Immobilienverkauf auch vom Käufer übernommen werden, hierbei spart sich der Verkäufer die Kosten für die Grundbuchlöschung und der Käufer die Kosten für den Grundschuldeintrag. Wenn man sich als Käufer zur Übernahme der Grundschuld entscheidet, sollte man das von Experten vorher erst einmal prüfen lassen.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Abteilung(Grundbuch), Auflassung(Grundbuch) und Auflassungsvormerkung (Grundbuch).

Grundschuldlöschung im Überblick

Das wichtigste zum Thema Grundschuldlöschung finden Sie hier noch einmal zusammengefasst:

  • Grundschuldlöschung besiegelt die vollständige Rückzahlung des Darlehens
  • die Immobilie ist dann schuldenfrei

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