Richter liest Urteil zur Räumungsklage

Zwangshypothek (Wiki, Definition): Vollstreckungsmaßnahme, Immobilie, Grundstücksrecht

Zwangshypothek – Die Zwangshypothek ist eine Vollstreckungsmaßnahme und dient im Grundstücksrecht als Sicherung für bestimmte Forderungen. Wenn der Schuldner seinen Forderungen nicht nachgehen kann, beantragt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung und erhält durch die Zwangshypothek zugriff auf die belastete Immobilie. Im Unterschied zu den anderen Vollstreckungsmaßnahmen ist die Zwangshypothek für den  ein Sicherungsmittel und erhält durch die Eintragung der Zwangshypothek kein Geld.

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Zwangshypothek im Überblick

Hier finden Sie Zwangshypothek in Stichpunkten zusammengefasst:

  • Vollstreckungsmaßnahme und dient als Sicherung
  • Gläubiger beantragt Zwangsvollstreckung
  • Gläubiger hat zugriff auf belastete Immobilie

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