Vollstreckungsschutz (Wiki, Definition): Existenzsicherung schutzwürdiger Schuldner
Vollstreckungsschutz – Der Vollstreckungsschutz ist ein Mittel in der Zwangsvollstreckung mit dem der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung verhindern kann. Das Ziel ist es, die Existenz eines schutzwürdigen Schuldners durch zeitweise Aussetzung der Vollstreckung zu sichern. Ein Schuldner ist schutzwürdig, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt.
Der Zwangsvollstreckungsschutz kann bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden.
Lernen Sie mehr über Zwangsvollstreckung, Zwangsräumung und Gerichtsvollzieher.
Vollstreckungsschutz im Überblick
Der Begriff Vollstreckungsschutz zusammengefasst:
- Mittel im Zwangsvollstreckungsrecht
- Schuldner versuchen Zwangsvollstreckung zu verhindern
- zur Existenzsicherung von schutzwürdigen Schuldnern
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