Vollstreckbare Urkunde (Wiki, Definition)

Vollstreckbare Urkunde – Dies ist ein Vollstreckungstitel, aufgenommen und ausgefertigt von einem Gericht oder Notar. Der Schuldner muss sich darin der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Geht es um den Verkauf von Immobilien, unterwirft sich der Erwerber im notariell beurkundeten Kaufvertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen. Damit ist auch der notarielle Kaufvertrag eine vollstreckbare Urkunde, sie enthält eine sogenannte Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

Lies hier mehr zu Vollmachtsurkunde und Immobilien.

Vollstreckbare Urkunde Erklärung

  • ein Vollstreckungstitel
  • betreiben einer Zwangsvollstreckung

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