Zwangsvollstreckungsunterwerfung für Kaufpreis (Wiki, Definition): Verkäufersicherheit

Zwangsvollstreckungsunterwerfung für Kaufpreis – In Kaufverträgen von Immobilien steht immer die Unterwerfungsklausel. In dieser wird festgelegt, dass der Gläubiger direkt eine Zwangsvollstreckung in Auftrag geben kann, sofern der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt. Dies kann sogar ohne einen gültigen Gerichtsbeschluss erfolgen, wenn bestimmter Voraussetzungen vorliegen. Die Vollstreckungsunterwerfung ist für den Verkäufer also eine (finanzielle) Sicherheit, falls der Käufer die im Kaufvertrag vereinbarte Summe nicht bezahlt. Das gilt auch, wenn der Käufer eine zu geringe Summe, wie im Kaufvertrag vereinbart begleicht. Die Vollstreckungsankündigung ist für Schuldner die letzte Chance die Summe zu begleichen, und so die Zwangsvollstreckung zu verhindern. Es kann sich auch auf die Begleichung auf Ratenzahlung geeinigt werden.

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Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Überblick

Hier wird Ihnen die Zwangsvollstreckungsunterwerfung für Kaufpreis einfach erklärt:

  • Sicherheit für Verkäufer
  • Unterwerfungsklausel im Kaufvertrag
  • Kaufpreis nicht bezahlt –> Zwangsvollstreckung

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