Bürgschaftsvertrag (Wiki, Definition): Gläubiger, Schuldner & Bürge

Bürgschaftsvertrag – Ein Bürgschaftsvertrag ist ein in Schriftform gehaltener Vertrag zwischen Gläubiger, Schuldner und Bürge. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Bürge, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, dessen Verbindlichkeiten zu übernehmen. Eine Kündigung der Bürgschaft ist nur dann möglich, wenn im Bürgschaftsvertrag ausdrücklich ein Kündigungsrecht vereinbart wurde. Andernfalls gilt eine Bürgschaft unbefristet, sofern keine Frist bestimmt ist. Sie erlischt also normalerweise erst dann, wenn die Schuld gegenüber dem Gläubiger vollständig beglichen ist.

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Bürgschaftsvertrag erklärt

Das sind die wichtigsten Merkmale des Bürgschaftsvertrags:

  • Vertrag zwischen Gläubiger, Schuldner und Bürge
  • Verpflichtung des Bürge, Verbindlichkeiten bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu übernehmen
  • Kündigung nur möglich, wenn diese im Vertrag vereinbart wurde

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