Vertrag (Wiki, Definition): Angebot, Willenserklärung

Vertrag – Ein Vertrag ist ein Angebot zwischen zwei oder mehr Parteien. Dabei gibt eine Partei ein Angebot ab und die andere Partei nimmt dieses Angebot an. Der Vertrag ist also eine sich deckende Willenserklärung zischen zweier oder mehrerer Parteien. Diese Willenserklärungen werden vom Gesetz als „Antrag = Angebot“ und als „Annahme“ bezeichnet. Verträge können in unterschiedlichen Formen abgeschlossen werden. Neben dem schriftlichen Vertrag gelten ebenfalls mündliche und durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden.

Hier noch die Definitionen zu Mietvertrag, Ehevertrag und  Widerrufsrecht,

Vertrag im Überblick

  • Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande
  • Willenserklärung zischen zweier oder mehrerer Parteien
  • Verträge können in unterschiedlichen Formen abgeschlossen werden

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