Immobilieneigentum eintragen lassen

Kaufvertrag Grundstück: Anleitung, Notar, Kosten und Rücktritt

Kaufvertrag Grundstück – Zum dem Kauf einer Immobilie gehört auch der Kauf des Grundstücks. Manchmal kann es sinnvoll sein, die Immobilie und das Grundstück in getrennten Kaufverträgen zu erwerben. Hier lernen Sie alles, was Sie über den Grundstückskaufvertrag wissen müssen, ob es Besonderheiten zu beachten gibt und erhalten eine Checkliste, was zu beachten ist.

Grundlagen des Grundstücks-Kaufvertrags

In dem Kaufvertrag über ein Grundstück werden alle Absprachen zwischen dem Verkäufer und Käufer eines Grundstücks festgehalten. Die rechtliche Grundlage ist dabei die gleiche wie bei allen Immobilienkaufverträgen.

Kaufvertrag schnell erklärt

Die Charakteristika des Kaufvertrags

  • Verpflichtungsgeschäft
  • Kaufpreiszahlung
  • Eigentumsübergang

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben ein Grundstück zu kaufen, müssen Sie mit dem derzeitigen Eigentümer einen Kaufvertrag schließen. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, das Grundstück an Sie, den Käufer, zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Das Grundstück muss dabei frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Gleichzeitig verpflichten Sie sich  dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und das Grundstück abzunehmen (§433 BGB).

Die Besonderheit eines Kaufvertrags über ein Grundstück ist es, das zusätzlich eine notarielle Beurkundung notwendig ist, um den Erwerb rechtswirksam zu machen (§311b I BGB).

Was ist eigentlich ein Grundstück?

Wie bereits angemerkt, kann es sinnvoll sein den Kaufvertrag aufzuteilen und getrennte Verträge über Grundstück und Immobilie zu schließen. Hierfür muss zunächst geklärt werden, was man unter einem Grundstück versteht.

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche welcher einem Eigentümer gehört und im Grundbuch eingetragen ist. Neben dem Grundbuch sind Grundstücke auch im Liegenschaftskataster geführt. Ein Grundstück besteht aus einem Flurstück (einfaches Grundstück) oder mehreren Flurstücken (zusammengesetztes Grundstück).

Grundstueck abgrenzen

Photo: Busra Ispir / shutterstock.com

Anleitung: So kaufen Sie ein Grundstück

Bei dem Kauf eines Grundstücks gibt es im Vergleich zu dem Kauf eines Grundstücks mit Haus einige Besonderheiten zu beachten. Bereits vor Vertragsabschluss gibt es Punkte zu prüfen, um einen reibungslosen Ablauf des Kaufprozesses zu garantieren.

Vor Vertragsschluss: Gutachten und Lasten

Vielleicht steht auf dem Grundstück schon eine Immobilie, vielleicht aber auch nicht. Was ist wenn auf dem Grundstück überhaupt nicht gebaut werde darf? Als Käufer eines Grundstücks sollten Sie unbedingt vor dem Kauf detaillierte Informationen über das Grundstück einholen.

Holen Sie Auskünfte ein über:

Tipp: Je mehr Informationen Sie über die Immobilie sammeln, desto besser können Sie die weiteren Kosten ableiten.

Kaufvorvertrag & Reservierungsvereinbarung

Lohnt es sich einen Kaufvorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung bei einem Grundstückskauf abzuschließen? Falls Sie das Grundstück über einen Makler gefunden haben, ist eine solche Vereinbarung ratsam. Die Reservierung schützt Sie davor, dass der Makler für einen bestimmten Zeitraum das Grundstück keinem weiteren Kaufinteressenten anbietet. Dabei wird eine Reservierungsgebühr fällig, die in der Regel 5% bis 10% des Kaufpreises beträgt.

Erstellung und Ablauf des Kaufvertrags

Die Erstellung des Kaufvertrags läuft genau so ab wie die bei Immobilien. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag von einem Notar erstellt und beurkundet wird. Nur dann ist ein Grundstückskaufvertrag rechtskräftig. Eine detaillierte Beschreibung des Ablaufs finden Sie im Ratgeber Kaufvertrag Immobilie erklärt.

Die Erstellung des Kaufvertrags zusammengefasst:

  1. Gutachten erstellen lassen und prüfen
  2. Finanzierung mit der Bank klären
  3. parallel einen Notar beauftragen
  4. Kaufvertragsentwurf prüfen
  5. Notartermin mit Vertragsunterzeichnung
  6. Eintragung einer Auflassungsvormerkung
  7. Zahlung des Kaufpreises durch Käufer
  8. Beantragung der Auflassung im Grundbuch

Photo: Freedomz / shutterstock.com

Inhalt des Grundstückskaufvertrags

Nachdem Sie den Ablauf des Kaufvertrags kennengelernt haben, nun weitere Details zum Inhalt des Kaufvertrags über Grundstücke. Der Inhalt ist in der Regel nach einem bestimmten Muster aufgebaut und einheitlich.

In den Vertrag gehören:

  • Stammdaten des Verkäufers
  • Stammdaten des Käufers
  • Grundbucherklärungen
  • Kaufpreis des Grundstücks
  • Datum der Besitzübergabe
  • Gewährleistungsregelungen
  • Finanzierungsvollmacht
  • Schlusserklärungen

Bei diesen Inhalten handelt es sich um das Grundgerüst des Vertrags. Der genaue Kaufvertrag wird vom Notar individuell auf Ihre Vereinbarungen angepasst.

Kosten bei einem Grundstückskauf

Genau wie beim Kaufvertrag einer Immobilie kommen auch bei dem Kauf eines Grundstücks Notar- und Grundbuchkosten auf Sie zu. Auch hier betragen die Kosten in der Regel 1,5% bis 2% des Kaufpreises des Grundstücks. Die Kosten fallen für die Betreuung, Organisation und Erstellung des Kaufvertrags durch den Notar sowie die Grundbuchänderungen und damit verbundenen Gebühren beim Grundbuchamt an.

Sollten Sie das Grundstück über einen Makler gefunden haben, kommen zu den Notar- und Grundbuchgebühren die Maklerkosten dazu. Diese belaufen sich je nach Bundesland auf 5% bis 10% des Kaufpreises.

Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag

Einen Notarvertrag aufzuheben ist schwer, da es sich um die sicherste Form eines Vertrags handelt. Trotzdem ist die Aufhebung des Vertrags unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum Beispiel ist eine Aufhebung möglich, wenn Sie als Käufer nach dem Kauf gravierende Mängel am Grundstück feststellen über die Sie der Verkäufer vor Vertragsschluss hätte aufklären müssen. Andersherum kann der Verkäufer den Vertrag auch aufheben, wenn Sie Ihrer Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nachkommen.

Alle Details zum Rücktritt bei Wohnung-, Haus- und Grundstückskäufen lernen Sie in unserem Ratgeber Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag.

Beispielhafte Schlüsselübergabe nach Unterschrift (Darlehensvertrag)

Photo: Elle Aon / Shutterstock.com