Mehrerlösklausel (Wiki, Definition): Differenz, Weiterverkauf, Gemeinde

Mehrerlösklausel – Die Mehrerlösklausel tritt bei Immobilienkäufen auf, bei denen eine Gemeinde der Verkäufer des Grundstücks oder der Immobilie ist. Es handelt sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung im Kaufvertrag. Die Gemeinde, die das Grundstück veräußert, legt im Kaufvertrag eine Klausel fest, nach der der Käufer die Pflicht hat, im Falle eines Weiterverkaufs des Grundstücks den Mehrerlös an die Gemeinde abzuführen.

Der Mehrerlös ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem vom Käufer gezahlten Kaufpreis und dem beim Verkauf erzielten höheren Verkaufspreis. Die Zahlung des Mehrerlöses an die Gemeinde wird dann fällig, wenn der Käufer das Grundstück innerhalb von fünf Jahren ab der Beurkundung weiterveräußert.

Vereinfachtes Beispiel:

2018 – Sie kaufen ein Grundstück von der Gemeinde für 200.000€.

2021 – Sie verkaufen dieses Grundstück für 250.000€ an einen Dritten.

Mehrerlös – 50.000€ nach 3 Jahren Grundstücksbesitz.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Willenserklärung, zweiseitiger Vertrag und Geschäftseigenschaften.

Mehrerlösklausel im Überblick

Zusammengefasst die wichtigsten Aspekte der Mehrerlösklausel:

  • AGB im Kaufvertrag
  • bei Grundstückskauf von Gemeinde
  • Differenz bei höherem Weiterverkauf
  • innerhalb der ersten fünf Jahre

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