Vorkaufsverzichterklärung (Wiki, Definition): Verzicht gesetzliches Vorkaufrecht der Gemeinde
Vorkaufsverzichterklärung - Die Vorkaufsverzichterklärung ist im Baurecht ein Verwaltungsakt, mit dem die Gemeinde bescheinigt, dass sie auf ihr gesetzlich

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Vorkaufsverzichterklärung – Die Vorkaufsverzichterklärung ist im Baurecht ein Verwaltungsakt, mit dem die Gemeinde bescheinigt, dass sie auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht bei einem Grundstücksverkauf verzichtet. Die Vorlage der Erklärung ist für die Eigentumsübertragung beim Immobilienverkauf und die damit verbundene Grundbuchänderung notwendig.
Lesen Sie hier mehr zu Kaufvertrag, Notar und Auflassung.
Exkurs: Gesetzliches Vorkaufsrecht
In bestimmten Fällen besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde zur Sicherung ihrer Bauleit- und Stadtplanung. Macht die Gemeinde von ihrem Vorkaufrecht gebrauch, kann sie zu den gleichen Konditionen in den Vertrag als Käufer einsteigen. Dies ist durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer möglich.
Vorkaufsverzichterklärung im Überblick
Vorkaufsverzichterklärung in Kürze zusammengefasst:
- Verzicht auf Vorkaufsrecht der Gemeinde
- notwendig für Auflassung im Grundbuch
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