Hausverwaltung bestellen: Ablauf, Vorteile & Tipps – für WEG und Vermieter
Hausverwaltung bestellen - Immobilieneigentum verpflichtet. Schließlich muss das Objekt instand gehalten, Zahlungsverpflichtungen beglichen und bei Bedarf Mietverhältnisse betreut werden. Das ist nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv. Daher entscheiden sich viele Eigentümer für die Bestellung einer professionellen Hausverwaltung. Erfahren Sie hier alles, was Sie über Bestellung von WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Co. wissen müssen, von den Vorteilen eines Hausverwalters bis hin zum Ablauf. Starten wir mit der häufigsten Frage: Ist ein Hausverwalter sinnvoll?
Ist ein Hausverwalter sinnvoll?
Von der regelmäßigen Begehung der Immobilie bis zur Abfertigung der Jahresabrechnungen - Eine Hausverwaltung dient dazu, Sie als Eigentümer zu entlasten. Schließlich weiß ein erfahrener Hausverwalter genau, worauf er zu achten hat. Neben jahrelanger Erfahrung bringt er wichtiges Fachwissen und einzigartige Expertise mit sich, dank derer sich Probleme im Vorhinein umgehen lassen. Außerdem haben sich die meisten Hausverwaltungen im Laufe der Zeit ein professionelles Netzwerk aus Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen aufgebaut, wodurch eine sorgfältige Abwicklung der Instandhaltungsmaßnahmen gewährleistet wird.
Hausverwaltung bestellen: Das Wichtigste
Was macht eine Hausverwaltung für Sie?
- Finanzmanagement (Mieteinnahmen, Betriebskosten)
- Instandhaltung und Reparaturen
- Mieterverwaltung (Vermietung, Mietverträge, Konfliktlösung)
- Rechtliche Angelegenheiten (Gesetzeskonformität, Versicherungen)
- Gemeinschaftsmanagement (bei Wohnungseigentümergemeinschaften)
- Beratung und Unterstützung (Fachwissen, strategische Planung)
Ob Wohnungseigentümergemeinschaft oder Mietobjekt - Die Bestellung einer Hausverwaltung ist sowohl bei großen als auch bei kleinen Liegenschaften sinnvoll. So können Sie Ihre Zeit und Energie in andere Investitionen stecken, während sich Ihr Hausverwalter um alle Belange rund um Ihr Objekt kümmert.
Die Vorteile eines Hausverwalters zusammengefasst:
- entlastet Eigentümer der Immobilie
- besitzt Erfahrung & Expertise
- bringt ein professionelles Netzwerk mit sich
Es gibt also eine Vielzahl an Gründen, eine externe Hausverwaltung mit der Betreuung Ihrer Immobilie zu beauftragen. Wie die Verwalterbestellung abläuft und was Sie dabei zu beachten haben, hängt von der Art der benötigten Hausverwaltung ab. Die größten Unterschiede gibt es zwischen der Bestellung einer WEG-Verwaltung und der Bestellung einer Mietverwaltung.
Schauen wir uns vorerst den Ablauf der WEG-Verwalterbestellung an:
WEG-Verwaltung bestellen
Den wohl größten Einfluss auf die Bestellung der WEG-Verwaltung hat seit dem Jahr 1951 das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Neben Vorschriften zur Entstehung von Wohneigentum umfasst es auch einige Regelungen rund um die Aufteilung der Liegenschaft und die WEG-Verwaltung. Auch die Aufgaben und Pflichten sind hier verankert.
Aufgaben & Pflichten des WEG-Verwalters
Prinzipiell ist ein WEG-Verwalter für die Betreuung des Gemeinschaftseigentums zuständig. Sind einzelne Wohnungen innerhalb der WEG vermietet, fällt das in den Zuständigkeitsbereich des Sondereigentumsverwalters. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten der WEG-Verwaltung gehört die Erstellung von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht. Auch für die Einberufung der jährlichen Eigentümerversammlung ist der WEG-Verwalter verantwortlich.
Die im Wohnungseigentumsgesetz definierten Pflichten des WEG-Verwalters:
- Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans
- Aufstellung einer Jahresabrechnung
- Erstellung eines Vermögensberichts
- Einberufung der jährlichen Eigentümerversammlung
In der Praxis ist die WEG-Verwaltung jedoch auch für eine Vielzahl weiterer Tätigkeiten zuständig. Dazu gehört unter anderem eine regelmäßige Objektbegehung durch den Verwalter, das Veranlassen und Abwickeln von Instandhaltungsmaßnahmen, so wie die Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Alle Details rund um die Tätigkeiten und Pflichten des Verwalters sind dem individuell vereinbarten Verwaltervertrag zu entnehmen.
Ablauf der WEG-Verwalterbestellung
Ein WEG-Verwalter hat also alle Hände voll zu tun. Entscheiden Sie sich dafür, eine professionelle Verwaltung zu beauftragen, ist der Ablauf nach § 26 WEG streng geregelt. Wie für eine WEG üblich, muss auch die Bestellung eines Hausverwalters im Plenum besprochen und abgestimmt werden. Hierfür werden vorab Angebote unterschiedlicher Anbieter eingeholt, gemeinsam mit den Einladungen zu einer Eigentümerversammlung verschickt und die Tagesordnungspunkte bezüglich der Verwalterbestellung und dem Verwaltervertrag aufgesetzt.
Der Ablauf der WEG-Verwalterbestellung zusammengefasst:
- Versenden der Einladung zur Eigentümerversammlung
- Versenden der Angebote unterschiedlicher Anbieter
- Aufsetzen der Tagesordnungspunkte
- während der Versammlung: Beschluss über Verwalterbestellung
- während der Versammlung: Beschluss über Verwaltervertrag
- Aufsetzen & Unterschreiben des Verwaltervertrags
Wichtig: Entscheidet sich die Wohnungseigentümergemeinschaft dazu, einen Verwalter einzusetzen, sind zwischen der Bestellung des WEG-Verwalters und dem Abschluss des Verwaltervertrags als jeweils eigenständige Rechtsakte zu trennen. Sowohl der Beschluss über die Verwalterbestellung, als auch der Beschluss über den Verwaltervertrag müssen somit als zwei separate Tagesordnungspunkte angesetzt werden, um spätere rechtlichen Probleme zu vermeiden.
Alle Details zur Bestellung des WEG-Verwalters, dem Ablauf und der Trennungstheorie finden Sie hier:
Mietverwaltung bestellen
Nicht nur Wohnungseigentümergemeinschaften steht es offen, für die Verwaltung Ihrer Liegenschaft eine Hausverwaltung zu beauftragen, auch Vermieter haben die Möglichkeit, die Betreuung Ihres Mietobjekts in professionelle Hände zu geben. Hierfür ist dann die Mietverwaltung zuständig, unter die auch die Sondereigentumsverwaltung fällt, die sich um vermietetes Sondereigentum innerhalb einer WEG kümmert.
Aufgaben & Pflichten des Mietverwalters
Im Vergleich zur WEG-Verwaltung sind die Aufgaben und Pflichten des Mietverwalters gesetzlich nicht verankert und werden individuell im Verwaltervertrag festgehalten. Zu den Haupttätigkeiten der Mietverwaltung gehört die Betreuung der Mietverhältnisse. Dazu gehört die Mieterakquise, das Aufsetzen und Abwickeln von Mietverträgen, so wie die Entgegennahme von Mängelanzeigen. Um den Werterhalt des Objekts zu gewährleisten, werden zudem Objektbegehungen durchgeführt und Instandhaltungsmaßnahmen organisiert.
Die Pflichten des Mietverwalters zusammengefasst:
- Betreuung der bestehenden Mietverhältnisse
- Begleichung der Zahlungsverpflichtungen des Mietobjekts
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- regelmäßige Begehung des Mietobjekts
- Durchführung von Modernisierungs- & Instandhaltungsmaßnahmen
- Rechtlicher Beistand
Ablauf der Mietverwalterbestellung
Entscheiden Sie sich dazu, einen Mietverwalter zu beauftragen, empfehlen wir immer mehrere Anbieter zu kontaktieren und die Angebote miteinander zu vergleichen. Scheuen Sie dabei auch vor einem persönlichen Gespräch nicht zurück. So können Sie alle Ihnen wichtigen Fragen klären und sich ein persönliches Bild von der Hausverwaltung machen.
Haben Sie dann einen passenden Mietverwalter gefunden, alles Wichtige rund um Pflichten, Vergütung und Haftung besprochen, dann müssen Sie nur noch den Verwaltervertrag unterschreiben. Einer erfolgreichen Zusammenarbeit steht dann nichts mehr im Wege.
Ablauf der Mietverwalterbestellung zusammengefasst:
- Angebote einholen
- Persönliche Gespräche führen
- Verwaltervertrag unterschreiben
Hausverwaltung: Ratgeber
Besitzen Sie eine oder mehre Immobilien, wissen Sie, wie aufwendig die Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung einer Liegenschaft sein kann. Die professionelle Betreuung einer Immobilie ist zeit- und kostenintensiv und erfordert viel Organisationstalent. Ein qualifizierter Hausverwalter kümmert sich um alle administrativen Tätigkeiten, sowohl bei vermieteten als auch bei nicht vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.
Mehr dazu in unserem Ratgeber:
Und mehr zu den einzelnen Arten der Hausverwaltung hier:
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