Objektbegehung durch Verwalter: Vorbereitung, Ablauf & Checkliste – Tipps
Objektbegehung durch Verwalter – Zu den Grundlagen der technischen Verwaltung einer Immobilie gehört eine persönliche Gebäudebegehung durch den Hausverwalter. Nur so können Mängel erkannt, die Ergebnisse vorheriger Umbauarbeiten überprüft und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen veranlasst werden. Auch kurz vor der kalten Jahreszeit oder nach einem Unwetter, ist es empfehlenswert, sich einen persönlichen Eindruck über den Zustand der Immobilie zu machen. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen der Objektbegehung, dem richtigen Zeitpunkt und dem Ablauf erfahren Sie hier. Zurück zur Übersicht: Hausverwaltung Aufgaben.
Was ist eine Objektbegehung?
Bei der Objektbegehung (auch genannt Gebäudebegehung) macht sich ein Hausverwalter ein persönliches Bild über den Gebäudezustand. Dabei wird die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten und brandschutzrechtlichen Vorschriften geprüft und der Zustand von Fassade, Dach, Innen- und Außenanlagen kontrolliert.
Ziel ist es, Mängel früh genug festzustellen und so proaktiv den Wert des Objekts zu halten oder zu steigern. Fallen dem Verwalter Mängel auf, werden die Eigentümer darüber informiert und entsprechende Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen eingeleitet.
Objektbegehung: Ablauf & Ratgeber
Die regelmäßige Gebäudebegehung ist essenziell für die technische Betreuung des Objekts und gilt somit als eine der wichtigsten Aufgaben des Verwalters. Je nach Immobilientyp kann die Objektbegehung unterschiedlich aufwendig sein. Wichtig ist, dass eine ausführliche Sichtkontrolle durchgeführt wird, vorab Checklisten der wichtigsten Punkte erstellt werden und dabei alles schriftlich dokumentiert wird.
Das wichtigste zusammengefasst – Checkliste Objektbegehung:
- Dach
- Fassade
- Eingangsbereich
- Innenräume
- Außenanlage
- Überwachungspflichtige Anlagen
Rechtliche Grundlage: Wohnungseigentümergesetz
Erfolgt die Objektbegehung im Rahmen einer Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung, sind keine rechtlichen Grundlagen gegeben. Um so mehr empfiehlt es sich hier, die regelmäßige Sichtkontrolle des Objektes im Verwaltervertrag festzulegen.
Das Tätigkeitsfeld eines WEG-Verwalters wiederum ist gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert. Laut § 27 Abs. 1 Satz 2 des WEGs ist es die Aufgabe des WEG-Verwalters, alle Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einzuleiten. Um seiner Verpflichtung nachzukommen, muss der Verwalter also den aktuellen Zustand des Objekts kennen, weshalb regelmäßige Objektbegehungen nötig sind.
Wohnungseigentümergesetz § 27 Abs. 1 Satz 2
Weitere Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Verwaltervertrag und der Teilungserklärung.
Vorbereitung: Veranlassungen & Checkliste
Auch eine Gebäudebegehung bedarf einer ausführlichen Vorbereitung. Das Protokoll der letzten beiden Objektbegehungen sollten noch einmal gesichtet werden. Wurden erst kürzlich Umbaumaßnahmen durchgeführt, lohnt sich auch eine Begutachtung der Ergebnisse. Oder wurden bei der letzten Eigentümerversammlung Wünsche, Bedenken und Anregungen für die nächste Begehung geäußert? Auch diese gilt es bei der Begehung zu beachten, um die Zufriedenheit der WEG zu gewährleisten.
Alles wichtige finden Sie hier! Objektbegehung: Checkliste
Alle Tipps für die Vorbereitung einer Objektbegehung zusammengefasst:
- Sichtung vergangener Protokolle
- Prioritäten vorab notieren
- Wünsche, Bedenken & Anregungen der WEG beachten
Protokoll: Ablauf & Inhalt
Während der Gebäudebegehung können auch Hausmeister und Eigentümer anwesend sein. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Auf dem Grundstück des Verwaltungsobjekt angekommen, werden sowohl die Innenräume, als auch die Außenanlagen geprüft. Dabei wird alles detailliert in einem Protokoll festgehalten. Hierfür lohnt es sich auch Bildmaterial anzufertigen und dieses dem Protokoll beizufügen. Eine schriftliche Dokumentation macht die Begehung nicht nur im Nachhinein nachvollziehbar, sondern gilt auch als Absicherung für den Verwalter, dass er all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Hier die wichtigsten Punkte im Protokoll:
- Datum & Uhrzeit
- anwesende Parteien
- Ablauf
- Bemerkungen zum jeweiligen Zustand
- Mängel
- aus der Begehung erfolgte Veranlassungen
Zeitpunkt & Regelmäßigkeit der Objektbegehung
Wann sollte eine Objektbegehung stattfinden? Gesetzlich gibt es hierfür keine Regelung. Fest steht: Innerhalb der ersten Woche nach Bestellung einer neuen Verwaltung, sollte eine Sichtkontrolle des Objekts auf jeden Fall durchgeführt werden. Danach empfiehlt sich eine Objektbegehung ein bis zwei Mal im Jahr.
Doch es gibt auch Ausnahmen, denn je älter eine Immobilie ist, um so öfter sollte auch ihr Zustand begutachtet werden. Auch kurz vor der kalten Jahreszeit empfiehlt sich eine Objektbegehung. Schließlich sind die Außenanlagen oft stürmischer Witterung ausgesetzt und so kann die Sichtkontrolle des Gebäudes genutzt werden, um Vorkehrungen für den Winter zu treffen.
Empfehlung: Objektbegehung ein bis zwei Mal im Jahr durchführen
Bei diesen besonderen Anlässen empfehlen wir weitere Objektbegehungen:
- Vor Eintritt des Winters
- Beim Naturereignissen, wie Sturm & Unwetter
- Bei älteren Gebäuden
- Nach eingegangener Mängelanzeige
Hausverwaltung: Ratgeber
Besitzen Sie eine oder mehre Immobilien, wissen Sie, wie aufwendig die Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung einer Liegenschaft sein kann. Ein qualifizierter Hausverwalter entlastet Sie und kümmert sich um alle administrativen Tätigkeiten, sowohl bei vermieteten als auch bei nicht-vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.
Mehr dazu in unserem Ratgeber:
Und mehr zu den einzelnen Arten der Hausverwaltung hier:
Objektbegehung: Was ist das und wann findet sie statt?
Eine Objektbegehung ist die systematische, dokumentierte Besichtigung eines Gebäudes und — soweit Zutritt gewährt wird — der einzelnen Wohneinheiten. Sie dient dazu, den Zustand der Immobilie zu erfassen, Mängel frühzeitig zu erkennen und Instandhaltungsmaßnahmen zu planen.
Typische Anlässe für eine Objektbegehung:
- Jährliche Routinebegehung — planmäßige Kontrolle durch den WEG-Verwalter oder Hauseigentümer
- Vor/nach Mieter-Einzug oder -Auszug — Übergabeprotokoll und Zustandsfeststellung
- Nach einer Schadensmeldung — Begutachtung eines konkreten Schadens (Wassereinbruch, Riss, Heizungsausfall)
- Vor Verkauf — Due-Diligence-Begehung für potenzielle Käufer oder Gutachter
- Vor geplanter Modernisierung — Bestandsaufnahme als Grundlage für Sanierungsplanung
Objektbegehung Checkliste: Was wird geprüft?
Eine professionelle Objektbegehung deckt alle wesentlichen Bereiche des Gebäudes ab. Die folgende Checkliste zeigt, was systematisch geprüft werden sollte:
| Bereich | Prüfpunkte | Priorität |
|---|---|---|
| Dach | Dachziegel (Risse, fehlende Steine), Regenrinnen, Fallrohre, Dachdurchdringungen, Dämmung Dachboden | Hoch |
| Fassade | Putzschäden, Risse, Feuchtigkeit, Wärmedämmverbundsystem (WDVS), Sockelputz | Hoch |
| Fenster & Türen | Dichtungen, Schließmechanismus, Beschläge, Verglasung, Außentüren Keller/Eingang | Mittel |
| Außenanlagen | Außentreppen (Standsicherheit, Rutschhemmung), Parkplätze, Wege, Einfriedungen | Mittel |
| Treppenhaus | Geländer (Standfestigkeit), Beleuchtung (Zeitschalter), Bodenbelag, Briefkastenanlage | Mittel |
| Keller | Feuchtigkeit, Schimmel, Lagerung brennbarer Stoffe, Belüftung, Kellertreppe | Mittel |
| Heizungsraum | Wartungsprotokoll Heizung, Abgasmessprotokoll, Druckausdehnungsgefäß, Sicherheitsventil | Hoch |
| Waschküche | Abwasseranschlüsse, Belüftung, Bodenabläufe, Zustand Waschmaschinenanschlüsse | Niedrig |
| Aufzug | TÜV-Abnahmeprotokoll, Wartungsvertrag, Notrufanlage, Sicherheitsbescheinigung | Hoch |
| Brandschutz | Rauchmelder (Funktion), Feuerlöscher (Prüfplakette), Fluchtwege frei, Brandschutztüren | Hoch |
| Elektro | E-Check-Protokoll, Hauptverteiler, Zählerkasten, Klingel-/Gegensprechanlage | Mittel |
| Einzelwohnungen | Nur mit Zutrittsrecht: Schimmel, Heizkörper, Fenster, Wasserschäden, Rauchmelderfunktion | Nach Bedarf |
Objektbegehung: Rechte und Pflichten des Verwalters
Der WEG-Verwalter ist nach §27 WEG zur ordnungsgemäßen Verwaltung — und damit auch zur regelmäßigen Instandhaltungskontrolle — verpflichtet. Objektbegehungen sind integraler Bestandteil dieser Pflicht.
Zutritt zu Wohnungen: Das ist ein häufig strittiger Punkt. Der Verwalter hat kein generelles Zutrittsrecht zu den Sondereigentumseinheiten. Ausnahmen gelten bei:
- Duldungspflicht nach §555a BGB — Mieter müssen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen dulden, wenn rechtzeitig angekündigt (mindestens 24 Stunden vorher bei nicht dringenden Maßnahmen)
- Notfall — bei akuter Gefahr (Wasserrohrbruch, Gasleck) ist sofortiger Zutritt zulässig
- Eigentümerseitige Duldung — Eigentümer können den Zutritt verweigern, es sei denn, der Beschluss der Eigentümerversammlung sieht eine Begehung ausdrücklich vor
Wichtig: Ankündigung und Zustimmung schriftlich dokumentieren — sowohl gegenüber Eigentümern als auch Mietern. Nur so sind Verwalter rechtlich abgesichert.
Objektbegehung Protokoll: Was muss dokumentiert werden?
Ein lückenloses Begehungsprotokoll ist die Grundlage für alle nachfolgenden Maßnahmen und im Streitfall vor Gericht von zentraler Bedeutung. Das Protokoll sollte mindestens enthalten:
- Datum und Uhrzeit der Begehung
- Teilnehmer (Verwalter, Beiräte, ggf. Handwerker, Eigentümer)
- Befunde pro Bereich — beschreibend und möglichst mit Fotos belegt
- Priorisierung der Mängel: sofort (Sicherheitsrisiko), mittelfristig (innerhalb 6 Monate), langfristig (nächste Sanierungsplanung)
- Kostenschätzung — grobe Einschätzung für Budget und Rücklagenplanung
- Verantwortlichkeit — wer beauftragt, wer kontrolliert die Behebung
- Nächste Begehung — geplanter Termin als Wiedervorlagepunkt
Protokollvorlagen können beim VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland) oder bei Berufsverbänden bezogen werden. Alternativ nutzen moderne Verwaltungssoftwares (z. B. Immoware24, DOMUS) integrierte Protokollmodule.
Mangel gefunden: Was passiert nach der Objektbegehung?
Je nach Schwere des festgestellten Mangels gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten und Entscheidungswege:
| Mangelgröße | Zuständigkeit | Grundlage |
|---|---|---|
| Kleiner Mangel (Glühbirne defekt, Türschlossfettung, Reinigung) | Hausmeister oder Handwerker direkt beauftragen | Laufende Verwaltung |
| Mittlerer Mangel (defekte Pumpe, undichtes Fenster in Gemeinschaftsfläche) | Verwalter beauftragt bis zum Verfügungsrahmen selbständig | §27 Abs. 3 WEG: typisch 1.000–2.000 € je Einzelmaßnahme |
| Großer Mangel (Dacherneuerung, Fassadensanierung, Aufzugtausch) | Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich | §19 Abs. 1 WEG — ordnungsgemäße Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss |
| Notfall (akute Gefahr, Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter) | Sofortmaßnahme durch Verwalter ohne Beschluss | Notgeschäftsführung nach §27 Abs. 1 WEG |
Nach der Behebung des Mangels sollte das Begehungsprotokoll aktualisiert und ein Abnahmeprotokoll der ausgeführten Arbeiten eingeholt werden.
Renovierungs-ROI-Rechner
Lohnt sich die Renovierung? Berechnen Sie den Return on Investment Ihrer Modernisierung.
Alle Angaben ohne Gewähr · Keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung · Ergebnisse dienen ausschließlich der Orientierung · © immobilien-erfahrung.de
FAQ: Objektbegehung
Wie oft muss eine Objektbegehung stattfinden?
Das WEG schreibt keine feste Intervallpflicht vor — die ordnungsgemäße Verwaltung nach §19 WEG verpflichtet jedoch zur regelmäßigen Kontrolle. In der Praxis empfehlen Berufsverbände mindestens eine jährliche Routinebegehung. Bei älteren Gebäuden oder bekannten Problemstellen (Feuchtigkeitsschäden, marode Heizung) sind halbjährliche Begehungen sinnvoll.
Darf der Verwalter die Wohnung betreten?
Nicht ohne Weiteres. Der Verwalter hat kein generelles Zutrittsrecht zu Sondereigentumseinheiten. Zutritt ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers, bei Notfällen oder aufgrund einer Duldungspflicht nach §555a BGB (bei angekündigten Instandhaltungsmaßnahmen) zulässig. Die Ankündigung muss rechtzeitig erfolgen — mindestens 24 Stunden vorher, bei umfangreicheren Maßnahmen mehrere Wochen.
Was kostet eine professionelle Objektbegehung durch externe Sachverständige?
Lässt der Verwalter oder eine Eigentümergemeinschaft eine Begehung durch externe Baugutachter durchführen, sind Kosten von 500–2.000 € üblich — abhängig von Gebäudegröße, Umfang und Qualifikation des Sachverständigen. Für größere Sanierungsplanungen können Kosten von 5.000 € und mehr anfallen. Diese Kosten trägt die Gemeinschaft als Verwaltungskosten.
Kann ein Eigentümer eine Objektbegehung verlangen?
Ja. Jeder Eigentümer kann in der Eigentümerversammlung den Antrag stellen, eine Begehung durchzuführen oder zu beauftragen. Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei konkretem Schadensverdacht kann der Verwalter auch ohne Beschluss tätig werden — er ist verpflichtet, Schäden nicht zu ignorieren.

Neue Tipps und Tricks? Jetzt kostenlos eintragen:


Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!