Mängelanzeige – Immobilie (Wiki, Definition): Anzeige von Mieter an Vermieter

Mängelanzeige – Bei einer Mängelanzeige handelt es sich um eine Anzeige vonseiten des Mieters an seinen Vermieter. Der Mieter kann eine Mängelanzeige aufgeben, wenn 1) die vermietete Immobilie im Laufe der Mietzeit Mängel aufweist oder 2) der Mietgegenstand durch eine nicht vorhergesehene Gefahr bedroht ist und Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden müssen.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 536c BGB.

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Mängelanzeige im Überblick

Der Begriff Mängelanzeige einfach erklärt:

  • Anzeige vonseiten des Mieters an den Vermieter 
  • beinhaltet Mängel während der Mietzeit oder eine erforderliche Schutzmaßnahme des Mietobjekts

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