Lexikon 26. April 20231 Min. Lesezeit Team

Eigennützige Stiftung (Wiki, Definition): Vermögen schützen & steueroptimiert übertragen

Eigennützige Stiftung - Eine eigennützige Stiftung ist eine Stiftung, die nicht gemeinnützigen Zwecken dient, sondern primär dem Interesse und Nutzen des S

Eigennützige Stiftung (Wiki, Definition): Vermögen schützen & steueroptimiert übertragen

Eigennützige Stiftung – Eine eigennützige Stiftung ist eine Stiftung, die nicht gemeinnützigen Zwecken dient, sondern primär dem Interesse und Nutzen des Stifters oder seiner Familie. Im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung ist eine eigennützige Stiftung nicht steuerbegünstigt und unterliegt anderen rechtlichen Regelungen. Eine eigennützige Stiftung kann beispielsweise gegründet werden, um Vermögen zu sichern oder die Nachfolge in einem Unternehmen zu regeln. Die Gründung einer eigennützigen Stiftung kann verschiedene Vorteile bieten, wie beispielsweise den Schutz des Vermögens vor Gläubigern oder eine steueroptimierte Vermögensübertragung.

Lesen Sie hier weitere Definitionen zum Thema Asset Protection, gemeinnützige Stiftung und Genossenschaft.

Eigennützige Stiftung im Überblick

Hier noch einmal das Wichtigste zur eigennützigen Stiftung zusammengefasst:

  • Interessenverfolgung des Stifters
  • keine Steuerbegünstigungen
  • Ziel: Vermögensschutz und -Erhalt
  • Vorteil: Steueroptimierte Vermögensübertragung

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