WEG Verwaltung Aufgaben: Leistungen & Pflichten des WEG-Verwalters

WEG Verwaltung Aufgaben – Neben der Eigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat, ist die WEG-Verwaltung eines der wichtigste Organe, um die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu gewährleisten. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht sowohl der Werterhalt der Immobilie, als auch ihre fortlaufende Bewirtschaftung. Welche Aufgaben der WEG-Verwaltung gesetzlich geregelt sind und welche Tätigkeiten zusätzlich anfallen, das und mehr erfahren Sie hier. Zurück zu unserem Ratgeber: WEG-Verwaltung.

Was ist eine WEG-Verwaltung?

Ist ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Eigentum ordnungsgemäß zu verwalten. Vor allem größere WEGs entscheiden sich daher für die Bestellung einer professionellen WEG-Verwaltung. Diese ist für die Bewirtschaftung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich und übernimmt alle Pflichten, die die Hausbesitzer selbst wahrnehmen müssten.

WEG Verwaltung Aufgaben: Alles Wichtige im Überblick

Bevor wir uns die Aufgaben der WEG Verwaltung genauer anschauen, hier die wichtigsten Aufgaben und Tätigkeiten der WEG Verwaltung zusammengefasst:

  • Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans
  • Aufstellung einer Jahresabrechnung
  • Erstellung eines Vermögensberichts
  • Einberufung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Buchhaltung über Einnahmen und Ausgaben
  • Veranlassung von Instandhaltungsmaßnahmen & Reparaturen
  • Objektbegehung
  • Beauftragung eines Fachanwalts bei Rechtsfragen
  • Vertretung der WEG als juristische Person gegenüber Dritten

Tipp! Besucher lesen auch: Hausverwaltung, WEG Verwaltung Kosten und Mietverwaltung.

Wichtig: Der WEG-Verwalter ist nicht mit einem Mietverwalter zu verwechseln. Sind innerhalb der WEG einige Wohnungen vermietet, fällt das nicht in den Zuständigkeitsbereich der WEG-Verwaltung. Hierfür ist dann die Sondereigentumsverwaltung (SEV-Verwaltung) zu beauftragen.

Alles, was Sie über die WEG-Verwaltung wissen müssen, finden Sie hier:

Vorgeschriebene Aufgaben nach WEG Gesetz

Wird ein Hausverwalter mit der Betreuung des Gemeinschaftseigentums beauftragt, übernimmt er die Vertretung der WEG nach außen und nach innen. Das ist nicht nicht nur eine verantwortungsvolle Funktion, sondern geht auch mit einer Vielzahl an Aufgaben einher. Einige davon sind im individuell im Verwaltervertrag geregelt, andere sind im Wohnungseigentumsgesetz verankert.

Die gesetzlichen Pflichten des Verwalters zusammengefasst:

  • Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans
  • Aufstellung einer Jahresabrechnung
  • Erstellung eines Vermögensberichts
  • Einberufung der jährlichen Eigentümerversammlung

Eine Einschränkung seiner im Wohnungseigentumsgesetz geregelten Aufgaben ist nicht möglich, weder durch eine Beschlussfassung, noch durch bestimmte Passagen im Verwaltervertrag. Die Pflichten des Verwalters können je nach Bedarf lediglich erweitert werden.

Werfen wir nun einen Blick auf die zusätzlichen Aufgaben und Pflichten, die per Verwaltervertrag geregelt werden.

Zusätzliche Pflichten nach Verwaltervertrag

Die Verwalteraufgaben sind also ziemlich breit gefächert. Meistens bekommt die Eigentümergemeinschaft nur einen Bruchteil davon mit. So ist der WEG-Verwalter für die Finanzen der WEG verantwortlich, führt regelmäßig Objektbegehungen durch und delegiert Instandhaltungsmaßnahmen und Sanierungsarbeiten an die jeweiligen Dienstleister. Die meisten Hausverwaltungen bieten bei Bedarf auch juristischen Beistand an.

Schauen wir uns die einzelnen Tätigkeitsbereiche etwas genauer an.

Kaufmännische Verwaltung: Finanzplanung & Buchhaltung

Eine der wichtigsten Aufgaben der WEG-Verwaltung ist die Betreuung der Finanzen der Wohnungseigentümergemeinschaft. So muss der Verwalter anhand eines jährlichen Wirtschaftsplans die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben aufführen und eine Jahresabrechnung erstellen, die Aufschluss über die Finanzsituation der Gemeinschaft gibt.

Hier die Aufgaben der kaufmännischen Verwaltung:

  • Erstellung des Wirtschaftsplans
  • Führung der Bankkonten der WEG
  • Buchhaltung über Einnahmen und Ausgaben
  • Begleichung der Zahlungsverpflichtungen der WEG
  • Rechnungsprüfung
  • Aufbereitung der Jahresabrechnung
  • Erstellung des Vermögensberichts

Technische Verwaltung: Instandhaltung & Modernisierung

Um Wertminderung entgegen zu wirken und den funktionsfähigen Zustand des Gebäudes zu erhalten, ist die WEG-Verwaltung auch auf technischer Ebene für die Betreuung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich.

So geht der WEG-Verwalter nicht nur seinen administrativen Pflichten im Büro nach, sondern auch vor Ort. Er führt Objektbegehungen durch, schaut sich den Zustand von Fassade, Fenster, Garage und Co. an und organisiert und koordiniert Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

Diese Pflichten gehören zur technischen Verwaltung einer WEG:

  • Begehung & Begutachtung des Gemeinschaftseigentums
  • Veranlassung und Delegation von Instandhaltungs – & Umbaumaßnahmen
  • Wahrung von Verkehrssicherungspflichten
  • Beauftragung von Sachverständigen
  • Einweisung von Handwerker und Hausmeister

Juristische Verwaltung: Rechtliche Betreuung

Viele Eigentümerschaften sind mit den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich ihrer Immobilie nicht vertraut. Als Nebendienstleistung dürfen Hausverwaltungen auch eine Beratung zur aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung anbieten. Das erlaubt ihnen § 5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Neben der Beratung ist es dem WEG Verwalter zum Beispiel auch vorbehalten, die Eigentümergemeinschaft bei Streitigkeiten vor Gericht zu vertreten und hierfür passende Rechtsanwälte zu mandatieren.

Hier alle Verpflichtungen der Hausverwaltung im Rahmen der juristischen Verwaltung:

  • Organisation & Leitung der Eigentümerversammlung
  • Erstellung des Protokolls der Eigentümerversammlung
  • Erstellung und Abwicklung der Verträge mit Dienstleistern
  • Beauftragung eines Fachanwalts bei Rechtsfragen
  • Vertretung der WEG als juristische Person gegenüber Dritten

Fazit: Das macht eine WEG-Verwaltung

Der WEG-Verwalter ist also für die fachgerechte und professionelle Betreuung des Gemeinschaftseigentums der Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Das Wohnungseigentumsgesetz bindet ihn zwar an die dort geregelten Aufgabenbereiche, diese können jedoch durch Beschlüsse der WEG erweitert werden. Um Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden ist es also besonders wichtig die jeweiligen Aufgaben und Pflichten der WEG-Verwaltung im Verwaltervertrag festzuhalten.

WEG Verwaltung: Ratgeber

Die WEG-Verwaltung ist für die professionelle Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich und betreut das Gemeinschaftseigentum der WEG inklusive der gemeinschaftlichen Finanzen. Um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten, wickelt der WEG Verwalter die gesamten Kosten des Hauses ab, führt die Eigentümerversammlungen durch und koordiniert die Instandhaltungsmaßnahmen.

Mehr zu den Aufgaben, Kosten & Co. finden Sie in unserem Ratgeber: