Beirat – WEG (Wiki, Definition): Zwischen Eigentümer & Verwalter
Verwaltungsbeirat (WEG) (Bedeutung) Immobilien Wiki – Der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft dient als Bindeglied zwischen der Eigentümerschaft bzw. den Miteigentümern und dem WEG-Verwalter. Er unterstützt und Überwacht die Tätigkeiten des WEG-Verwalters und gehört für die Verwaltung der Liegenschaft bei WEGs, neben der Verwaltung und den Eigentümern, zu den drei wichtigsten Instanzen. Wenn der Beirat aus mehreren Personen besteht, muss von der WEG ein Vorsitzenden und ein Stellvertreter bestimmt werden.
Seine Aufgaben sind gesetzlich in § 29 Abs. 2 n.F. WEG verankert. Zu den hier erläuterten Pflichten des Beirats gehört die Belegprüfung, die Überprüfung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnungen, so wie das Unterschreiben der Eigentümerversammlungsprotokolle und das Abschließen des Verwaltervertrags.
Die Aufgaben des Beirats zusammengefasst:
- Rechnungsprüfung
- Unterschreiben der Eigentümerversammlungsprotokolle
- ggf. Einberufung von Eigentümerversammlungen
- Unterstützung des Verwalters bei seinen Aufgaben
- Abschluss des Verwaltervertrags
Lesen Sie hier mehr zu WEG-Verwaltung, Verwaltungskosten & Verwaltervertrag.
Verwaltungsbeirat (WEG) im Überblick
Der Begriff Verwaltungsbeirat (WEG) einfach erklärt:
- Bindeglied zwischen Verwalter und Eigentümerschaft
- Pflichten in § 29 Abs. 2 n.F. WEG gesetzlich verankert
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