Trennungstheorie WEG (Wiki, Definition): Trennung zwischen Bestellung & Vertrag

Trennungstheorie (WEG) – Die so genannte Trennungstheorie des Wohneigentumsrechts besagt, dass die Bestellung des WEG-Verwalters und der Abschluss des Verwaltervertrags als jeweils eigenständige Rechtsakte differenziert werden müssen.

So handelt es sich bei der Verwalterbestellung um einen organschaftlichen Akt, wonach der Verwalter neben der Eigentümerversammlung und dem Verwaltungsbeirat als weiteres, wichtiges Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft einberufen wird.

Der Verwaltervertrag steht ihm auf schuldrechtlicher Ebene gegenüber und regelt unter anderem die Vergütung des Verwalters, seine über das WEG hinausgehenden Aufgaben und Befugnisse, so wie seine Bestelldauer.

Die Folge der Trennungstheorie: Möchte die WEG einen Verwalter bestellen oder kündigen, müssen Verwalterbestellung und Verwaltervertrag getrennt und jeweils unter einem eigenen Tagesordnungspunkt beschlossen werden.

Lesen Sie hier mehr zu WEG-Verwaltung, Wohnungseigentumsgesetz und Teilungserklärung.

Trennungstheorie (WEG) im Überblick

Der Begriff Trennungstheorie (WEG) schnell und einfach erklärt:

  • Trennung zwischen Verwalterbestellung & Verwaltervertrag
  • Verwalterbestellung: organschaftliche Ebene
  • Verwaltervertrag: schuldrechtliche Ebene
  • Beschluss unter getrennten Tagesordnungspunkten

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