Was sind umlagefähige Nebenkosten? Schnell erklärt – Kostenverteilung WEG

Was sind umlagefähige Nebenkosten? In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fallen regelmäßig Kosten an, egal ob für den regelmäßigen Verbrauch oder für einmalige Sanierungen und Instandsetzungen. Sie als Eigentümer müssen sich immer an den anfallenden Kosten beteiligen. Allerdings können Sie einige der Kosten auf Ihren Mieter umlegen. Welche Kosten das sind, erfahren Sie in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Kostenverteilung WEG: Häufige Fragen.

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Umlagefähige Nebenkosten sind die Kosten, die beim Gebrauch der Immobilie entstehen und auf die Mieter übertragen werden können.

Umlagefähige Nebenkosten = Kosten die an Mieter weitergegeben werden können.

Die Betriebskostenverordnung gibt Aufschluss darüber, welche Nebenkosten Sie auf Ihren Mieter umlegen können. Welche Kosten das sind, schauen wir uns nun an.

Umlagefähige Kosten

Zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen die Kosten, die konkret mit der Nutzung durch den Mieter zusammenhängen. Folgende Kosten können in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden:

  • Grundsteuer
  • Abwassergebühr
  • Kosten für den Aufzug
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtungskosten
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten
  • Fernsehen, Antenne, Kabelanschluss
  • Betrieb eines Wasch- und Trockenraums
  • Schornsteinfeger
  • Sonstige Betriebskosten

Zu den sonstigen Betriebskosten gehört alles, was regelmäßig anfällt, so wie Wartungsarbeiten. Alles, was einmalig anfällt, gehört nicht zu dieser Abrechnung.

Tipp! Lesen Sie hier den gesamten Artikel zum Thema Betriebskosten auf Mieter umlegen.

Kostenverteilung WEG: Ratgeber

In jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fallen Kosten an, sei es für Ihr eigenes Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum. Diese Kosten werden nach dem sogenannten gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt. Allerdings ist dieser Verteilungsschlüssel je nach WEG ungerecht gehandhabt und muss auf der Eigentümerversammlung geändert werden. Alles, was Sie über die Kostenverteilung in einer WEG wissen müssen und inwiefern sich diese Verteilung ändern lässt, erfahren Sie hier.

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