Teilverkauf Haus: Was muss eine Erbengemeinschaft beachten? – Alternativen, Kosten & Co.

Was muss eine Erbengemeinschaft beachten? - Sind Sie Miterbe an einem Haus und können sich mit der Erbengemeinschaft nicht darauf einigen, was mit dem Haus geschehen soll? Erbschaftsstreitigkeiten kommen häufig vor. In manchen Fällen lohnt es sich, einen Erbverzicht in Betracht zu ziehen. Auch der Verkauf eines Erbanteils kann in so einem Fall durchaus sinnvoll sein. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Abschichtung und den Erbanteilsverkauf an einem Haus wissen müssen, von den Vorteilen bis zum Ablauf. Außerdem: Wie der Teilverkauf einer Immobilie spätere Konflikte vorbeugt und warum es sich lohnt unterschiedliche Teilverkauf Anbieter zu vergleichen.

Haus an Eigentümergemeinschaft vererben

Die eigenen vier Wände sind oft der wertvollste Besitz eines Menschen – und den wollen die meisten an ihre Kinder weitergeben. Da das traute Eigenheim meistens einen stark emotionalen Wert hat, kommt es hier immer öfter zu Streitigkeiten zwischen den Erben, insbesondere dann, wenn sich die Erben nicht einigen können, wie es mit dem Objekt weitergehen soll.

Der Teilverkauf & die Erbengemeinschaft: Das Wichtigste im Überblick

Bevor wir uns alles rund um den Teilverkauf und die Erbengemeinschaft genauer anschauen, hier ein Überblick:

  • Häufig Konflikte zwischen Erben
  • Verkauf der Immobilie ohne Zustimmung nicht möglich
  • Alternative: Erbverzicht oder Erbanteilverkauf
  • Teilverkauf beugt Erbschaftsstreitigkeiten vor
  • Rückkauf durch Erben möglich
  • Finanzielle Absicherung von Eigentümer & Familie

Lässt sich der Konflikt nicht lösen, stehen Ihnen zwei Optionen offen: Der Verzicht auf den Erbanteil und der Verkauf. Doch es gibt auch eine dritte Option von der sowohl Eigentümer, als auch Erben profitieren: Der Teilverkauf. Mehr dazu gleich.

Erbengemeinschaft und Erbanteil erklärt

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen als Erben eingesetzt werden. Eine Erbengemeinschaft kann alle Arten von Vermögen erben, das der Erblasser besessen hat. Dazu gehören Wertpapiere, Bankguthaben und persönliche Gegenstände. In diesem Fall erben die Kinder oder Enkel also gemeinsam und müssen sich auf die Nutzung und Verwaltung des Vermögens einigen. In der Regel kommt jedem Erben innerhalb der Ebengemeinschaft ein gleich großer Anteil am Vermögen zu Gute - der so genannte Erbanteil.

Schnell erklärt:

  • Erbengemeinschaft: Mehrere Erben, die Anspruch auf Nachlass haben
  • Erbanteil: Der Nachlassanteil, der jedem Erben zusteht

Immobilien machen in Deutschland einen großen Teil des Nachlasses aus. Im Fall einer Erbengemeinschaft müssen also alle Entscheidungen über die Nutzung, Verwaltung und Veräußerung der Immobilie auch gemeinschaftlich getroffen werden. Doch was geschieht, wenn sich innerhalb der Erbengemeinschaft Meinungsverschiedenheiten bilden?

Wenn sich Erbengemeinschaft nicht einigen kann

Nehmen wir beispielsweise an, dass drei Geschwister ein Haus von ihren Eltern geerbt haben. Der ältere Bruder möchte das Haus behalten und selbst darin wohnen, während die jüngere Schwester das Haus verkaufen und den Erlös teilen möchte. Der mittlere Bruder ist unsicher und möchte am liebsten einen Kompromiss finden. Kann sich die Erbengemeinschaft nicht darauf einigen, wie mit dem geerbten Haus umgegangen werden soll, kann das schnell zu Konflikten führen. In diesem Fall gibt es mehrere Optionen.

Anteiliger Verkauf einer geerbten Immobilie nicht möglich

Da die Immobilie zum gemeinschaftlichen Vermögen der Erbengemeinschaft gehört, ist es nicht möglich einen Teil des geerbten Hauses im Alleingang zu verkaufen. Auch eine gesamte Veräußerung der Liegenschaft ist ohne die Zustimmung der Miterben nicht gestattet. Die Erben müssen sich also einig sein, was mit der Immobilie geschehen soll.

Wenn es jedoch Meinungsverschiedenheiten oder Interessenkonflikte gibt, gibt es zwei Optionen, die die Erbengemeinschaft in Betracht ziehen kann. Die erste Option ist der Erbverzicht, bei dem ein Erbe gegen eine Abfindung freiwillig auf seinen Anteil an der Immobilie verzichtet.

Eine andere Option ist der Erbteilverkauf. Hier wird der geerbte Teil der Immobilie an einen Dritten verkauft. Beide Möglichkeiten sind komplex und sollten sorgfältig geprüft werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Die beiden Optionen zusammengefasst:

  1. Erbverzicht / Abschichtung
  2. Erbanteil an Dritte verkaufen

Schauen wir sie uns gemeinsam an.

1. Möglichkeit: Erbverzicht / Abschichtung

Es ist also durchaus möglich, dass ein Erbe freiwillig auf seinen Anteil an einer geerbten Immobilie verzichtet und stattdessen eine Abfindung erhält. Dieser Prozess wird häufig als Abschichtung bezeichnet. Dieser Verzicht kann sowohl gegenüber allen anderen Erben als auch gegenüber einzelnen Personen erklärt werden. Wir empfehlen aus Erfahrung, dass die übrigen Erben mit dieser Vereinbarung einverstanden sind und bereit sind, eine Abfindung zu zahlen.

Eine Abschichtung ist für beide Seiten vorteilhaft: Die anderen Miterben können sich über einen vergrößerten Anteil am Objekt freuen und der austretende Erbe kann seine finanzielle Situation schnell aufbessern. Ein Vorteil für die verbleibenden Erben ist, dass ihr jeweiliger Anteil an der Immobilie größer wird.

Erbverzicht zusammengefasst:

  • Erbe verzichtet auf seinen Erbanteil
  • gegenüber allen oder einzelnen Erben möglich
  • Zahlung einer Abfindung
  • Erbanteil der Miterben vergrößert sich

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Erbe auf seinen Erbanteil verzichten möchte. Ein häufiger Grund ist, dass ein Erbe kein Interesse daran hat, den Erbteil zu behalten, und stattdessen zügig seine Liquidität aufbessern möchte.

2. Möglichkeit: Erbanteil an Dritte verkaufen

Entscheidet sich ein Erbe dazu seinen Erbanteil zu verkaufen, wird dabei nicht ein physischer Teil des Hauses verkauft, sondern lediglich sein Anspruch darauf. Hier wird ein Anteil an der geerbten Immobilie an einen Dritten verkauft, während die übrigen Erben ihre Anteile behalten. Im Vergleich zum Erbverzicht, ist hier keine Zustimmung der anderen Erben nötig. Der Erwerber des Erbanteils wird Teil der Erbengemeinschaft und tritt als Miteigentümer in das Grundbuch ein.

Der Ablauf des Erbteilverkaufs im Überblick:

  1. Aufsetzen eines Erbteilskaufvertrags
  2. Notarielle Beurkundung nach 2033 BGB
  3. Bei Bedarf: Informieren der Miterben
  4. Verkaufsabwicklung

Wenn Sie Ihren Erbanteil verkaufen, hat auch das einen Austritt aus der Erbengemeinschaft zur Folge. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass Sie trotzdem weiterhin für eventuelle Verbindlichkeiten des Nachlasses verantwortlich bleiben können.

Um solche Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden, können vor dem Ableben des Eigentümers Entscheidungen getroffen werden, wie mit der Immobilie zukünftig umgegangen werden soll. Um spätere Erbschaftstreitigkeiten vorzubeugen, kann das Haus zum Beispiel an einen Teilverkauf Anbieter veräußert werden. Die Vorteile: Das an das Haus gebundene Kapital wird freigesetzt ohne, dass der Eigentümer ausziehen muss.

Teilverkauf beugt Erbschaftsstreitigkeiten vor

Der Teilverkauf eines Hauses kann dazu führen, dass sowohl die Eltern, als auch die Kinder und Erben entlastet werden. Schauen wir ihn uns genauer an.

Teilverkauf eines Hauses erklärt

Unter dem Teilverkauf von einem Haus versteht man, dass ein Eigentümer bis zu 50% seiner Immobilie an einen Dritten verkauft, während er selbst weiterhin Eigentümer bleibt und das Nutzungsrecht behält. Der Teilkäufer wird dann stiller Miteigentümer am Objekt, hat jedoch kein Wohn- oder Nutzungsrecht.

Oft ist es so, dass der Verkäufer ein Wohnrecht behält und im Gegenzug dem Käufer ein monatliches Nutzungsentgelt zahlt. Es gibt spezielle Teilverkauf Anbieter, die sich auf Teilverkäufe von Immobilien spezialisiert haben. Auch ein Teilverkauf an die Kinder kann durchaus eine Option sein.

Alles Wichtige zum Teilverkauf einer Immobilie zusammengefasst:

  • Veräußerung von bis zu 50% Ihres Objekts
  • einmalige Sofortauszahlung des Kaufpreises
  • eingetragenes Nießbrauchrecht für Teilverkäufer
  • Entrichtung eines Nutzungsentgelts

Hier ein Einblick in die Vorzüge, Kosten und den Ablauf:

Doch warum lohnt sich der Teilverkauf einer Immobilie und wie profitieren Eigentümer und Erben davon?

Vorteile für Eltern & Eigentümer

Der Teilverkauf von einem Haus kann sowohl für den Eigentümer, als auch für seine Erben viele Vorteile bieten. So erhält der Eigentümer durch den anteiligen Verkaufen einmaligen Kapitalbetrag, den er zur Finanzierung von Alter, Pflege oder anderen Kosten nutzen kann. Gleichzeitig gewährt ihm das Nießbrauchrecht, dass er sein Haus weiterhin bewohnen und nach eigenem Ermessen nutzen darf. Auch sind die Steuern bei einem Teilverkauf weitaus geringer, als bei einem Gesamtverkauf des Objekts.

Eigentümer darf zu Hause wohnen bleiben & ist finanziell abgesichert

Vorteile für Kinder & Erben

Der Teilverkauf kann eine Möglichkeit sein, auch die Kinder, Enkel und Erben finanziell zu unterstützen und ihnen den Einstieg in den Wohnungsmarkt oder ins Berufsleben zu erleichtern. Wird das Haus anteilig an einen Teilverkauf Anbieter veräußert, wird den Erben ein Rückkaufrecht für den veräußerten Anteil eingeräumt. Entscheiden Sie sich dazu das gesamte Haus zu verkaufen, übernimmt das Teilverkauf Unternehmen die Verantwortung für den Verkaufsprozess.

  • Finanzielle Unterstützung & Entlastung
  • Vorrangiges Rückkaufrecht
  • Hoher Kaufpreis bei Gesamtverkauf

Alles Weitere zu den Vorteilen finden Sie in unserem Ratgeber:

Wie geht es nach einem Teilverkauf für die Erben weiter?

Kehren wir nun zu unserem Beispiel mit den drei Geschwistern zurück mit dem Unterschied, dass sich die Eltern zu Lebzeiten dazu entschieden hatten, ihr Haus an ein Teilverkauf Unternehmen anteilig zu verkaufen. Wie geht es nun für die Erbengemeinschaft weiter?

Ist der Teilverkäufer und ursprüngliche Eigentümer des Objekts verstorben, haben die Erben eine Wahl, entweder Sie entscheiden sich dazu die gesamte Immobilie zu veräußern oder möchten den veräußerten Anteil zurück kaufen.

Die Erbengemeinschaft hat die Wahl:

  1. Gesamtverkauf des kompletten Hauses
  2. oder: Rückkauf mit neuem Kaufpreis

Gesamtverkauf durch Teilkäufer

Entscheiden Sie sich dazu das gesamte Haus zu verkaufen, bieten die meisten Teilverkauf Anbieter an, sich selber um den restlichen Verkaufsprozess zu kümmern. Dies hat den Vorteil, dass sich die Erben nicht zusätzlich um den Verkauf kümmern müssen. Gleichzeitig garantiert das den Erben einen optimalen Verkaufspreis, da ein hoher Erlös auch im Sinne des Teilverkauf Unternehmens ist.

Rückkauf mit neuem Kaufpreis

Bei einem Rückkauf basiert der Kaufpreis auf einem neu erstellten Gutachten des Objekts. Dadurch kann der Rückkaufpreis im Vergleich zu davor niedriger oder höher ausfallen. Meistens fallen dann auch zuzügliche Kosten für Notariat und Gutachter an.

Tipp: Teilverkauf Anbieter vergleichen

Es gibt also viele Vorteile, die ein Teilverkauf von einem Haus mit sich bringen kann, wie die finanzielle Absicherung für den Eigentümer und die Entlastung und Unterstützung für Kinder, Enkel und Erben. Trotzdem ist es wichtig, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um die verschiedenen Teilverkauf Anbieter zu vergleichen. Denn die Konditionen und Angebote können von Anbieter zu Anbieter variieren und Wir empfehlen aus Erfahrung, das für sich am besten geeignete Angebot zu finden.

Fazit: Erbengemeinschaft profitiert von Teilverkauf

Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Erbengemeinschaft alle Entscheidungen, die das gemeinschaftliche Vermögen betreffen, von allen Mitgliedern gemeinsam getroffen werden müssen. Sollte sich die Erbengemeinschaft jedoch nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, den Erbanteil zu verkaufen oder auf ihn zu verzichten. Eine Alternative kann auch der Teilverkauf der Immobilie sein. Er bietet sowohl dem Eigentümer als auch den Erben eine Vielzahl an Vorteilen, wie die finanzielle Absicherung der Familie und das lebenslange Wohn- und Nutzungsrecht. Um die beste Lösung zu finden, empfiehlt es sich, verschiedene Teilverkauf Anbieter zu vergleichen und sich gut zu informieren.

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