Miterbe (Wiki, Definition)

Miterbe – Ein Miterbe ist jemand, der mit anderen Personen gemeinsam etwas erbt. Alle Miterben bilden zusammen eine Erbengemeinschaft. Wenn vom Erblasser keine konkreten Erben bestimmt wurden, gilt als Miterbe, wer nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe ist. Entscheidungen, die das Erbe betreffen, können nur als Gemeinschaft getroffen werden.

Miterbe im Überblick

  • jemand, der mit anderen Personen gemeinsam etwas erbt
  • alle Miterben bilden zusammen eine Erbengemeinschaft
  • Erben können vom Erblasser konkret bestimmt worden sein, oder nach der gesetzlichen Erbfolge zum Erben werden
  • Entscheidungen, die das Erbe betreffen, können nur als Gemeinschaft getroffen werden

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