Auseinandersetzungen Erbengemeinschaft (Wiki, Definition): Vermögen, Anteil & Vertrag

Auseinandersetzung Erbengemeinschaft - Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Jeder der Erben hat einen Anteil an der Immobilie. Somit haben sie ein gemeinschaftliches Vermögen. Mithilfe eines Vertrages wird das Vermögen unter den einzelnen Erben verteilt. Sobald dieses verteilt wurde löst, sich die Gemeinschaft auf. Nach Abschluss des Auseinandersetzungsvertrags können die Erben frei entscheiden, wie sie das Vermögen verteilen wollen. Gelingt es den Erben jedoch nicht, sich über die Auseinandersetzung zu einigen, dann wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Lesen Sie hier noch mehr zu Alleinerbe, Erbschaft und Erbfolge.

Auseinandersetzung Erbengemeinschaft in Kürze

Die wichtigsten Merkmale:

  • Erben bekommen gemeinsames Erbe
  • Aufteilung des Vermögens auf den Einzelnen
  • Auflösung der Gemeinschaft durch Vermögensverteilung

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