Nachlass (Wiki, Definition)
Nachlass – Ein Nachlass bezeichnet die Gesamtheit dessen, was eine verstorbene Person hinterlassen hat. Zu einem Nachlass gehören Vermögenswerte, aber auch Verbindlichkeiten. Ein Erbe kann Vermögenswerte nur mit Verbindlichkeiten zusammen annehmen. Wenn mehrere Personen den Nachlass erben, bilden sie gemeinsam eine Erbengemeinschaft und verfügen über den Nachlass alle gemeinsam.
Lesen Sie hier mehr zur Nachlassverwaltung, Testament, Nachlassgericht auch zur Nachlassinsolvenz.
Nachlass im Überblick
- Gesamtheit dessen, was eine verstorbene Person hinterlassen hat
- Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- Erbe kann Vermögenswerte nur mit Verbindlichkeiten zusammen annehmen
- Wenn mehrere Personen Nachlass: Erbengemeinschaft
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