Nachlassinsolvenz (Wiki, Definition): Verbindlichkeiten, Nachlassverwaltung und Insolvenz

Nachlassinsolvenz – Bei einer Erbschaft wird nicht immer nur ein Vermögen vererbt, sondern oft auch die Verbindlichkeiten des Nachlasses. Der Erbe hat in solch einem Fall die Möglichkeit eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz zu beantragen. Damit eine Nachlassinsolvenz funktioniert, muss der Erbe zahlungsunfähig oder überschuldet sein. Ein Nachlassinsolvenzverfahren muss bei dem Insolvenzgericht beantragt werden, das in dem Bezirk gelegen ist, in dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat. Bei Antragstellung muss der Erbe eine Aufstellung von Vermögenswerten und Nachlassverbindlichkeiten beifügen.

Lesen Sie hier mehr zu Testament und zum Nachlassgericht.

Nachlassinsolvenz im Überblick

  • Erbe kann Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen
  • Voraussetzung: Erbe ist zahlungsunfähig oder überschuldet
  • Nachlassinsolvenzverfahren wird beim Insolvenzgericht beantragt
  • Erbe muss Aufstellung von Vermögenswerten und Nachlassverbindlichkeiten beifügen

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