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Erbschaft Definition: Erben eines Vermögens

Erbschaft - Wenn eine Person verstirbt geht das Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere Personen. Erbt nur eine Person so spricht man von einem Alleinerbe, erben jedoch mehrere Personen, dann ist es eine Erbgemeinschaft. Die Erbschaft steht also für das Vermögen des Erblassers. In der Regel gehören persönliche, sowie dingliche Verbindlichkeiten und Vermögensrechte zur Erbschaft. Vererbt der Erblasser eine Immobilie oder ein Grundstück an mehrere Personen, so muss der Gewinn bei einem Verkauf auf alle gleichermaßen aufgeteilt werden. Benutzt ein Miterbe jedoch die Immobilie oder das Grundstück, so muss er die anderen Miterben auszahlen.

Lesen Sie hier mehr zu Erbe, Erbschein und Erbvertrag.

Erbschaft in Kürze

Die wichtigsten Merkmale zu Erbschaft:

  • Verstorbener vererbt dingliche Verbindlichkeiten
  • Erbe muss gleichermaßen unter Erben aufgeteilt werden

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