Erbvertrag (Wiki, Definition): Vermögenserbe bestimmen

Erbvertrag – Der Erbvertrag ist neben dem Testament nach deutschem Recht eine weitere Möglichkeit, über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu entscheiden und so von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Ein wesentlicher Vorteil des Erbvertrages ist eine höhere Verbindlichkeit als beim Testament. Eine einseitige Änderungen des Vertrages zum Nachteil der anderen Vertragspartei ist hier nicht möglich, da beide Parteien einer Änderungen zustimmen müssen. Auch hindert ein Erbvertrag den Erblasser nicht daran, über sein Vermögen frei zu verfügen, solange er lebt.

Hier finden Sie weitere Definitionen zu Erbbaurecht und Erbbaurechtgeber.

Erbvertrag erklärt

Der Begriff Erbvertrag kurz zusammengefasst:

  • entscheidet über den Verbleib des eigenen Vermögens
  • Erblasser und Erbe müssen einverstanden sein
  • höhere Verbindlichkeit als Testament
  • Abweichung von gesetzlicher Erbfolge
  • freie Verfügung über das geerbte Vermögen

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