Erblasser (Wiki, Definition)

Erblasser – Für den Begriff Erblasser gibt es zwei Definitionen: So wird zum einen eine lebende Person bezeichnet, die ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst und auf diesem Wege ihren Nachlass geregelt hat. Zum anderen gilt die Bezeichnung für Verstorbene – unabhängig davon, ob sie ein Testament errichtet haben oder nicht. Letztlich wird also jeder spätestens mit seinem Tod zum Erblasser, dessen Vermögen auf die Erben übergeht. Hat der Erblasser keine Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags verfasst, greift die gesetzliche Erbfolge für die Aufteilung des Erbes.

Lesen Sie hier mehr zu Erbe, Erbpacht und Erbpachtland.

Erblasser in wenigen Stichpunkten

Merkmale des Erblassers sind:

  • jemand, der bei seinem Tod eine Erbschaft hinterlässt
  • oder eine lebende Person, die ein Testament oder Erbvertrag verfasst

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