Alleinerbe (Wiki, Definition): Immobilien & Darlehen erben

Alleinerbe – Alleinerbe nennt man denjenigen, der in einem Testament oder Erbvertrag vom Erblasser ausdrücklich als einziger Erbe benannt wird. Der Alleinerbe erhält dann den gesamten Nachlass des Verstorbenen ohne Ausnahme. So zum Beispiel die Immobilien des Verstorbenen. Neben Vermögenswerten erbt er aber auch die Pflichten, wie Steuerschulden, Mietschulden oder Immobiliendarlehen. Erben Sie beispielsweise ein Haus von Jemanden, der Sie allein als Erben im Erbvertrag angegeben hat, sind Sie der einzige Eigentümer des Hauses (Alleineigentümer). Aber auch wenn Sie der letzte Verwandte sind, können Sie somit zum Alleinerbe werden.

Hier noch die Definitionen zu Schulden vererben, Eigentümer und Erbvertrag.

Alleinerbe im Überblick

Der Begriff Alleinerbe in kurz zusammengefasst:

  • jemand erbt das gesamtes Vermögen
  • auch Schulden werden vererbt
  • Beispiele: Festgelegt im Erbvertrag oder letzter lebender Verwandter
  • Alleineigentümer der Immobilie

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