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Grundbuchänderung bei Todesfall in der Familie: So geht’s!

Grundbuchänderung bei Todesfall - Der Tod eines Angehörigen bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern erfordert auch rechtliche Schritte, insbesondere im Kontext des Immobilienbesitzes. Wird eine Immobilie vererbt, ist eine Änderung des Grundbucheintrags erforderlich. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die erforderlichen rechtlichen Schritte und Verfahren, um die Eigentumsverhältnisse nach einem Todesfall korrekt im Grundbuch zu ändern. Von der Beantragung des Erbscheins bis zum Notartermin werden wichtige Aspekte behandelt, um den Prozess reibungslos und rechtssicher abzuwickeln. Zurück zum Ratgeber: Grundbuch.

Eigentümerwechsel: Grundbuchberichtigung bei Todesfall

blankWenn der Ehepartner oder Partner verstirbt, dann stellt sich für den Hinterbliebenen schnell die Frage, was mit dem Haus, der Wohnung oder dem Eigentum passiert. Dafür ist eine Frage ausschlaggebend.

Wer steht im Grundbuch als Eigentümer?

Falls Sie die Frage nicht sicher beantworten können, werfen Sie am besten einen kurzen Blick ins Grundbuchblatt der Immobilie in Abteilung 1.

1. Fall: gemeinsames Eigentum

Wenn Sie sich damals beim Kauf Ihrer Immobilie dazu entschieden haben, sich beide als Eigentümer zu gleichen Teilen in das Grundbuch eintragen zu lassen, so ändert sich nicht der Eigentümer. Der Hinterbliebene ist nach wie vor der Besitzer des Grundstücks. Es fällt lediglich ein Eigentümer weg. Und die Anteile des Eigentümers ändern sich.

2. Fall: Alleineigentümer

Verstirbt allerdings der alleinige Eigentümer einer Immobilie, ändern sich durch den Todesfall die Eigentumsverhältnisse. Ein solcher Eigentümerwechsel kommt also mit einer Grundbuchänderung einher.

Hier sollten Sie sich an das Amtsgericht der Stadt bzw. an die Gemeinde des Grundstücks wenden.

Grundsätzlich gilt somit in beiden Fällen die Faustregel:

Verändern sich die Eigentumsverhältnisse, muss eine Grundbuchänderung vorgenommen werden.

Schauen wir uns die Grundbuchänderung bei Todesfall innerhalb der Familie im Detail an.

Immobilie als gemeinsames Eigentum

blankWenn beide Partner sich im Grundbuch zu gleichen Anteilen als Eigentümer vermerken lassen und der Partner verstirbt, ist der hinterbliebene Partner immer noch Eigentümer, da er das Eigentum laut Erbfolge erbt. Allerdings wird das Eigentum auf den Hinterbliebenen übertragen. Meint, der Hinterbliebene ist nun zu 100 Prozent Eigentümer, anders als zuvor nur zu 50 Prozent Teileigentümer. Deswegen muss der Grundbucheintrag geändert werden. Damit gehen auch alle Pflichten und Belastungen auf den alleinigen Besitzer über.

Immobilie als gemeinsames Eigentum im Todesfall im Überblick:

  • Grundbuchberichtigung erforderlich
  • Hinterbliebene ist nun der alleinige Eigentümer
  • Eigentumsanteil beträgt nun 100 %, statt vorher 50 %
  • Pflichten & Belastungen gehen auf Hinterbliebenen über

Was passiert, wenn der verstorbene Ehepartner oder Partner der Alleineigentümer der Immobilie war? Dazu hier mehr.

Immobilie als alleiniges Eigentum

blankWas also, wenn nur ein Partner sich als Eigentümer ins Grundbuch hat eintragen lassen und dann verstirbt? Hier ändert sich das Eigentumsverhältnis, also muss der Grundbucheintrag ebenfalls abgeändert werden.

Wenn der Ehepartner, der als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen war, verstirbt, wird zuerst geprüft, ob ein notariell beglaubigtes Testament vorliegt. Wenn ja, werden die Eigentumsrechte auf die im Testament festgelegte Person übergeben. Meist sind das der verbliebene Ehepartner und vorhandene Kinder.

Wenn ein Testament vorliegt:

  • Eigentum geht auf die Person im Testament über

Gibt es kein rechtswirksames Testament, dass der Verstorbene hinterlassen hat, muss beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Hier sollen alle Erben angegeben werden.

Es besteht die Möglichkeit, sich auf ein Alleinerbe zu einigen. Der Alleinerbe benötigt hierfür eine Vollmacht von jeder vom Erbe zurücktretenden Person. Auf Grundlage des Erbscheins nimmt das Grundbuchamt die Änderung des Grundbucheintrags dann vor.

Wenn kein Testament vorliegt:

  • Erbschein muss beantragt werden

Doch mit welchen Gebühren kommt eine solche Grundbuchänderung einher?

Kosten: Grundbucheintrag beim Grundbuchamt ändern

blankWelche Kosten verursacht die Änderung eines Grundbucheintrags im Fall, dass ein Familienmitglied verstirbt? Die Umschreibung ist für Sie, wenn Sie den Antrag auf Änderung innerhalb von 2 Jahren nach dem Tod des verstorbenen Eigentümers stellen, kostenlos.

Mehr zur Grundbuchberichtigung im Erbfall können Sie hier erfahren:

Fazit: Grundbuchänderung bei Todesfall

Die Erben des Immobilieneigentums sind verpflichtet, die Eintragung im Grundbuch berichtigen zu lassen. Auch wenn der Verstorbene ein Miteigentümer war und der Partner noch lebt, muss das Grundbuch ebenfalls berichtigt und der Partner als alleiniger Eigentümer des Grundstücks eingetragen werden.

Grundbucheintrag ändern: So geht's! 

Dies war ein Ausschnitt aus dem Artikel Grundbucheintrag ändern aus unserem Immobilienratgeber: Grundbuch. Egal, ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaft, Trennung, Scheidung oder Namensänderung, all das sind Gründe für eine Grundbuchberichtigung, da sich der Eigentümer der Immobilie wechselt. Ob Grundbuchänderung wegen Todesfall, im Fall einer Erbschaft oder Namensänderung - in jedem Fall müssen Sie zum Grundbuchamt.

Wenn Sie mehr über Änderungen von Grundbucheinträgen in Erfahrung bringen wollen, gibt es hier noch mehr davon:

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Photo: Freedomz / shutterstock.com

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