Immobilie vererben: Das sollten Sie wissen – Erbschaftssteuer, Freibetrag & Co.
Immobilie vererben - Haus und Wohnung machen einen großen Teil des Vermögens aus. Darum sollten Sie sich mit der Erbfolgeplanung Ihrer Immobilie rechtzeitig auseinandersetzen. Schließlich geht es beim Erbe nicht nur darum, Vermögenswerte steuerfrei weiterzugeben, sondern auch sicherzustellen, dass Ihre Nachkommen gut versorgt sind und Ihr Vermögen geschützt ist. Worauf beim Vererben einer Immobilie zu achten ist, warum Sie sich vorab mit der Erbschaftssteuer beschäftigen sollten und mit welchen Freibeträgen Sie zu rechnen haben, das erfahren Sie hier.
Wie wird eine Immobilie vererbt?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Immobilie zu vererben. Die zwei gängigsten Methoden sind die Vererbung nach der gesetzlichen Erbfolge und die Vererbung mit einem Testament. Schauen wir sie uns genauer an.
Vererben nach gesetzlicher Erbfolge
Wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wer erben darf, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. So haben neben dem Ehepartner, auch die Kinder und Enkelkinder Anspruch auf das Erbe. Sollten keine direkten Nachkommen vorhanden sein, können auch Eltern, Geschwister oder entferntere Verwandte als Erben infrage kommen.
Die gesetzliche Erbfolge, zusammengefasst:
Ordnung | Erben |
Erste Ordnung | Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Lebenspartner |
Zweite Ordnung | Eltern, Geschwister, Halbgeschwister, Nichten und Neffen, Großeltern, Onkel und Tanten |
Dritte Ordnung | Cousins und Cousinen, Großonkel und Großtanten, Urgroßeltern und Ururgroßeltern |
Die gesetzliche Erbfolge kann in einigen Fällen zu ungewollten Verteilungen führen. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Immobilie an bestimmte Personen geht oder Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden sollen, ist es ratsam, ein Testament zu erstellen.
Vererben mit Testament
Der Vorteil des Testaments: Ihre Immobilie kann nach individuellen Wünschen vererbt werden. Mit einem Testament können Sie klar angeben, wer Ihre Immobilie erben soll und unter welchen Bedingungen. Es ermöglicht Ihnen, den Nachlass nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu verteilen und auch Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge zu berücksichtigen. Hierfür ist es wichtig, dass das Testament von einem Notar beglaubigt wird.
Die Vorteile des Testaments:
- Berücksichtigung individueller Wünsche
- Vererbung an Personen außerhalb der Erbfolge
Steuern beim Vererben einer Immobilie
Bevor Sie Ihr Testament erstellen, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um einen Überblick über die zu erwartende Steuerbelastung zu erhalten. Dies ermöglicht Ihnen, frühzeitig zu planen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Steuerlast zu optimieren. Besonders wichtig: die Erbschaftssteuer.
Erbschaftssteuer erklärt
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert des vererbten Vermögens erhoben wird. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab, sowie vom Wert des vererbten Vermögens, der Steuerklasse und dem Steuerfreibetrag.
Darauf kommt es bei der Erbschaftssteuer an:
- Verwandtschaftsgrad
- Höhe des vererbten Vermögens
- Steuerklasse
- Steuerfreibetrag
Höhe der Freibeträge
Freibeträge sind Beträge, bis zu denen kein Steuersatz auf das geerbte Vermögen erhoben wird. Sie dienen dazu, kleinere Erbschaften steuerfrei zu stellen. Die Höhe der Erbschaftssteuer Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Vor allem für Ehepartner und Kinder sind die Steuerfreibeträge besonders hoch.
Alle Steuerfreibeträge auf einen Blick:
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
Ehepartner | 500.000 Euro |
Kinder | 400.000 Euro |
Enkel | 200.000 Euro |
Eltern | 100.000 Euro |
Geschwister | 20.000 Euro |
Sonstige Erben | 20.000 Euro |
Immobilie vererben oder verschenken?
Eine weitere Option, die in Betracht gezogen werden kann, ist die Schenkung der Immobilie zu Lebzeiten. Dies hat den Vorteil, dass die Immobilie vor dem Ableben auf den Erben übertragen wird und somit keine Erbschaftssteuer anfällt. Allerdings sollten auch hier steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Schließlich kann bei einer Schenkung die sogenannte Schenkungssteuer anfallen.
Tipp: Immobilie vererben, verschenken oder verkaufen? In unserem Special zur Eigentumsübertragung lernen Sie, welche Option aus finanzieller und steuerlicher Sicht sinnvoll ist und welche Faktoren Sie bei der Entscheidung berücksichtigen sollten.
Möchten Sie die Immobilie in der Familie behalten und sich dabei vor Vermögensverlusten in Form von hohen Steuerzahlungen schützen, bietet sich eine weitere Option: die Stiftungsgründung.
Alternative: Stiftung gründen & Vermögen schützen
Eine Stiftung bietet eine effektive Möglichkeit, Ihr Vermögen zu schützen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Durch die Übertragung der Immobilie auf eine Stiftung entfernen Sie den Wert der Immobilie aus Ihrem persönlichen Nachlass. Dadurch wird das Vermögen in der Stiftung vor möglichen Gläubigern geschützt und bleibt langfristig erhalten.
Möchten Sie anstatt eines Erbes eine Stiftung gründen, sind Sie außerdem von der Erbschaftssteuer befreit, wodurch Sie philanthropischen Ziele verfolgen und gleichzeitig von Steuervorteilen profitieren können. Zudem ermöglicht Ihnen eine Stiftungsgründung eine langfristige Vermögensplanung über Generationen hinweg, während sichergestellt wird, dass Ihr Vermögen nicht in die Hände unerwünschter Erben gelangt.
Alles Weitere dazu finden Sie hier:
So sparen Sie anhand einer Stiftungsgründung Geld und schützen Ihr Immobilienvermögen:
- Vermögensschutz
- Steuervorteile
- Vermögenskontrolle
- Unterstützung gemeinnütziger Zwecke
- Langfristige Vermögensplanung
Fazit: Immobilie richtig vererben
Zusammenfassend gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Immobilie richtig zu vererben. Dabei können Sie sich neben der Vererbung des Objekts, auch für eine Immobilienschenkung entscheiden. Um Ihr Vermögen zu schützen und Ihre Nachkommen für die Zukunft abzusichern, bietet es sich ebenfalls an, eine Stiftung zu gründen. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Umsetzung können sicherstellen, dass Ihr Vermögen effektiv und gemäß Ihren Wünschen vererbt wird und gleichzeitig den Vermögensschutz und Ihre philanthropischen Ziele berücksichtigt.
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