Stiftung gründen: Darauf sollten Sie achten – Wichtige Schritte, Ablauf, Steuern, Kosten & Co.

Stiftung gründen - Die Gründung einer Stiftung ist eine bedeutende Möglichkeit, einen nachhaltigen und langfristigen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten und das eigene Vermögen im Rahmen der Asset Protection vor verschiedenen Risiken zu schützen. Hier ein Einblick in die wichtigsten Schritte der Stiftungsgründung, ihre Vorteile, Nachteile und Kosten. Außerdem: Warum sich die Gründung einer Stiftung lohnt und mit welchen Steuervorteilen Sie bei einer gemeinnützigen Stiftung und Familienstiftung zu rechnen haben.

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine rechtlich eigenständige Organisation, die mit einem Vermögen ausgestattet wird, um einen bestimmten gemeinnützigen Zweck zu verfolgen. Dieses Vermögen wird in der Regel dauerhaft von den Stiftern getrennt und für die Umsetzung des Stiftungszwecks verwendet. Eine Stiftung kann auf vielfältige Weise Gutes bewirken, sei es durch die Unterstützung von Bildungseinrichtungen, den Umweltschutz, die Förderung von Kunst und Kultur oder soziale Projekte.

Tipp! Familienstiftung für Immobilien 2024

Vermögen schützen und sicher in die nächste Generation übertragen! Mit unserem Stiftungsexperten und einer Familienstiftung für Immobilien.

Stiftung gründen: das Wichtigste auf einen Blick

Bevor wir uns dem Thema Stiftungsgründung widmen, das Wichtigste zusammengefasst:

  • Vorteile: Vermögensschutz und Steuerersparnis
  • Nachteile: Verringerter Vermögenszugriff
  • Mindestalter des Stifters: 18 Jahre
  • Mindesthöhe des Stiftungsvermögens: 100.000 Euro
  • Erstellung von Stiftungsgeschäft & -Satzung nötig
  • Stiftungsgründung zu Lebzeiten und nach Ableben möglich

Tipp! Besucher lesen auch: Familienstiftung und Asset Protection bei Immobilien.

Vorteile: Vermögen schützen und Steuern sparen

Eine Stiftung ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen langfristig für einen bestimmten gemeinnützigen Zweck einzusetzen. Im Gegensatz zu Spenden, die einmalig sind, bleibt das Vermögen in der Stiftung erhalten und kann über viele Generationen hinweg Gutes bewirken. Dies ermöglicht eine nachhaltige Wirkung und schafft eine bleibende Erinnerung an Ihr Engagement. Dabei können Sie von einer Vielzahl weiterer Vorteile profitieren. Einer der größten Vorzüge: der Vermögensschutz.

Asset Protection: Vermögensschutz vor Gläubigern

Eine Stiftungsgründung kann zum Vermögensschutz beitragen, indem das Vermögen rechtlich von den persönlichen Vermögenswerten der Stifter getrennt wird. Durch die Übertragung des Vermögens auf die Stiftung geht das Eigentum an dem Vermögen auf die Stiftung über. Dadurch wird das Vermögen von persönlichen Gläubigern isoliert und vor etwaigen wirtschaftlichen Risiken oder rechtlichen Streitigkeiten geschützt.

Selbst wenn die Stifter persönlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten sollten, bleibt das Stiftungsvermögen geschützt und kann weiterhin für den Stiftungszweck eingesetzt werden. Dies bietet eine langfristige Sicherheit für das Vermögen und ermöglicht den Stiftern, ihr Vermögen für einen guten Zweck zu verwenden, während sie gleichzeitig den Vermögensschutz gewährleisten.

Langfristiger Sicherheit für das persönliche Vermögen durch Isolation vor Gläubigern und wirtschaftlichen Risiken

Mehr dazu hier:

Steuervorteile: Körperschaftssteuer, Schenkungssteuer & Co.

Da gemeinnützige Stiftungen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, genießen sie im Vergleich zu privatnützigen Stiftungen bestimmte steuerliche Begünstigungen. Diese Begünstigungen umfassen in der Regel eine Befreiung von der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte steuerliche Vorgaben eingehalten werden müssen, um diese Begünstigungen zu erhalten.

Hand hält Euro MünzeGemeinnützige Stiftungen sind von diesen Steuern befreit:

Anders sieht es jedoch bei Familienstiftungen aus. Diese sind als Körperschaft steuerpflichtig und haben bei der Vermögensübertragung Schenkungssteuer zu zahlen. Zudem ist es wichtig zu beachten, dass Familienstiftungen alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer entrichten müssen, anstelle einer regulären Erbschaftssteuer.

Nachteile: Vermögenszugriff & Stiftungssatzung

Natürlich gibt es auch einige potenzielle Nachteile bei der Gründung einer Stiftung. Sobald das Vermögen einer Stiftung übertragen wurde, ist es in der Regel dauerhaft an den Stiftungszweck gebunden. Die Stifter haben nur begrenzte Kontrolle über die Verwendung des Vermögens.

Des Weiteren ist es wichtig zu beachten, dass eine Änderung der Stiftungssatzung in der Regel nur selten möglich ist und einer Genehmigung durch die zuständige Stiftungsbehörde bedarf. In den meisten Fällen kann eine Änderung nur dann vorgenommen werden, wenn es unmöglich ist, den festgelegten Stiftungszweck zu verfolgen oder eine wesentliche Veränderung der Umstände vorliegt, die mit dem ursprünglichen Stiftungszweck nicht vereinbar ist.

Alle Nachteile auf einen Blick:

  • Verlust des Vermögenszugriffs nach Übertragung
  • Änderung der Stiftungssatzung selten möglich

Wie bereits erwähnt, ist die Gründung einer Stiftung eine ideale Möglichkeit, um Ihr Vermögen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, während Sie gleichzeitig Steuern sparen. Auch wenn die Vorteile überwiegen, sollten Sie sich vorab einige wichtige Gedanken machen und sich über die Voraussetzungen einer Stiftungsgründung informieren. Worauf es hier zu achten gilt, das schauen wir uns nun genauer an.

Voraussetzungen: Wichtige Überlegungen vorab

Grundsätzlich ist es sowohl natürlichen Personen ab 18 Jahren als auch juristischen Personen wie Unternehmen oder rechtsfähigen Vereinen erlaubt, eine Stiftung zu gründen. Neben der Altersvoraussetzung ist es jedoch erforderlich, über ein ausreichendes Vermögen zu verfügen, das für die Stiftung verwendet werden kann. Darüber hinaus müssen ein klar definierter Stiftungszweck und eine Stiftungssatzung vorhanden sein.

Mann mit einem Fragezeichen über dem KopfZum genauen Ablauf der Stiftungsgründung gleich mehr. Vorab einige wichtige Überlegungen zusammengefasst:

  • Habe ich eine klare Vorstellung von meinem Stiftungszweck und was ich damit erreichen möchte?
  • Gibt es eine Nachfrage nach den Leistungen oder Projekten, die meine Stiftung anbieten könnte?
  • Bin ich bereit, mein privates Vermögen langfristig für den Stiftungszweck einzusetzen?
  • Möchte ich aktiv an der täglichen Arbeit der Stiftung beteiligt sein?
  • Oder mich auf die finanzielle Unterstützung beschränken?

Haben Sie sich über den Bedarf Ihrer Stiftungsleistungen informiert und sich versichert, dass Sie über genügend Vermögen besitzen, um die Stiftung auszustatten, kann die Gründung der Stiftung beginnen. Hierfür ist es wichtig, den Ablauf und die wesentlichen Schritte des Gründungsprozesses zu verstehen.

Ablauf: Die wichtigsten Schritte

Bevor wir uns den Ablauf der Stiftungsgründung im Detail anschauen, die wichtigsten Schritte auf einen Blick:

  1. Idee und Stiftungszweck definieren
  2. Rechtsform aussuchen
  3. Stiftungsgeschäft & Stiftungssatzung erstellen
  4. Anerkennung durch Stiftungsaufsicht & Finanzamt
  5. Stiftungsvermögen bereitstellen
  6. Stiftungsvorstand berufen & Stiftungsarbeit aufnehmen

Idee und Stiftungszweck definieren

Der erste Schritt bei der Gründung einer Stiftung besteht darin, eine klare Idee und einen definierten Stiftungszweck zu haben. Überlegen Sie, welchen gemeinnützigen Zweck Ihre Stiftung verfolgen soll und wie Sie dazu beitragen möchten. Formulieren Sie den Stiftungszweck präzise und konkret, um eine klare Ausrichtung für Ihre Stiftung zu haben.

Rechtsform aussuchen

Haben Sie den Stiftungszweck für sich definiert, müssen Sie nun die hierfür passende Rechtsform aussuchen. Steht in erster Linie die wirtschaftliche Absicherung Ihrer Familie im Vordergrund, können Sie sich für die Gründung einer privatnützigen Stiftung, einer sogenannten Familienstiftung, entscheiden. Geht es um den Erhalt Ihres Unternehmens, eignet sich hierfür die Unternehmensstiftung am besten und liegt Ihnen neben der privaten Asset Protection vor allem eine Verbesserung des Allgemeinwohls am Herzen, empfiehlt sich die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung.

Die drei Stiftungsarten im Überblick:

Stiftungsgeschäft & Stiftungssatzung erstellen

Nachdem Sie sich für die Rechtsform Ihrer Stiftung entschieden haben, ist es an der Zeit, das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung aufzusetzen. Das Stiftungsgeschäft ist ein notarieller Vertrag, der die Gründung der Stiftung formalisiert. Er dient als Willenserklärung seitens des Stifters, das von ihm konkret benannte Vermögen auf die einzurichtende Stiftung zu übertragen.

Die Stiftungssatzung ist ein zentrales Dokument, das die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen Ihrer Stiftung festlegt. Sie legt detailliert den Stiftungszweck, die Organisationsstruktur, die Zuständigkeiten des Stiftungsvorstands und weitere wichtige Regelungen fest.

Der Inhalt der Stiftungssatzung auf einen Blick:

  • Name der Stiftung
  • Sitz der Stiftung
  • Stiftungszweck
  • Höhe des Stiftungsvermögens
  • Vorgaben zur Anlage des Grundkapitals
  • Bildung des Vorstands
  • Vorgehen bei Auflösung der Stiftung

Anerkennung durch Stiftungsaufsicht & Finanzamt

Nach der Gründung Ihrer Stiftung ist es wichtig, die Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde und das Finanzamt zu erhalten. Die Stiftungsaufsicht prüft Ihre Stiftung auf ihre Rechtskonformität und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Stiftungssatzung, des Stiftungszwecks und der Organisationsstruktur.

Zusätzlich müssen Sie Ihre Stiftung beim Finanzamt registrieren und als gemeinnützig anerkennen lassen, um steuerliche Begünstigungen zu erhalten. Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit Ihrer Stiftung anhand der vorliegenden Unterlagen und prüft, ob Ihre Stiftung den steuerlichen Anforderungen entspricht.

Zusammengefasst:

  • Anerkennung durch Stiftungsaufsicht und Prüfung auf Rechtskonformität und Organisationsstruktur
  • Registrierung beim Finanzamt und Überprüfung für steuerliche Begünstigungen

Stiftungsvermögen bereitstellen

BankgebäudeFür die Gründung einer Stiftung ist ein ausreichendes Stiftungsvermögen erforderlich. Das Vermögen kann aus verschiedenen Quellen stammen, wie beispielsweise finanziellen Mitteln, Immobilien, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten. Stellen Sie sicher, dass das Stiftungsvermögen den Anforderungen entspricht und den Stiftungszweck langfristig unterstützen kann. Genaueres hierzu, schauen wir uns gleich genauer an.

Stiftungsvorstand berufen & Stiftungsarbeit aufnehmen

Berufen Sie einen verantwortungsbewussten Stiftungsvorstand, der die Geschicke Ihrer Stiftung leiten wird. Der Stiftungsvorstand übernimmt wichtige Aufgaben wie die Umsetzung des Stiftungszwecks, die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Entscheidungsfindung. Wählen Sie Personen aus, die über Fachkenntnisse, Erfahrung und Engagement verfügen und die Werte und Ziele Ihrer Stiftung teilen.

Kosten und Kapitalübertragung

Die Gründung einer Stiftung ist mit bestimmten Kosten verbunden, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Einer der wichtigsten Aspekte, den es zu beachten gilt, ist das Mindestkapital. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt keine konkrete Summe fest, jedoch sollte das Vermögen ausreichen, um die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu gewährleisten (§ 80 BGB).

Die meisten Stiftungsbehörden fordern ein Mindestkapital von 25.000 Euro, doch in einigen Bundesländern kann dieser Betrag höher ausfallen. In der Praxis hat sich ein Mindestkapital von mindestens 100.000 Euro als Maßstab etabliert. Dieser Betrag ermöglicht die Abdeckung von Verwaltungskosten, sowie die Finanzierung des eigentlichen Stiftungszwecks.

Mindesthöhe des Stiftungsvermögens: 100.000 Euro

Lesen Sie hier mehr: Familienstiftung Kosten.

Stiftungsgründung bei Lebzeiten oder nach Ableben?

Eine Stiftung kann sowohl zu Lebzeiten des Stifters als auch nach dessen Ableben gegründet werden. Bei der Gründung zu Lebzeiten bringt der Stifter sein Vermögen bereits zu Lebzeiten in die Stiftung ein und behält oft einen gewissen Einfluss auf die Stiftungsarbeit. Dies ermöglicht es dem Stifter, seine Vision und Ziele aktiv mitzugestalten und während seines Lebens die Entwicklung der Stiftung zu begleiten.

Deshalb lohnt sich eine Gründung bei Lebzeiten:

  • Vermögen wird zu Lebzeiten übertragen
  • Stifter hat Kontrolle über die Stiftung
  • Begleitung der Stiftungsarbeit möglich

Alternativ kann eine Stiftung auch posthum gegründet werden. Dies geschieht durch die Aufnahme entsprechender Bestimmungen in einem Testament oder Erbvertrag. Der Stifter legt in diesem Fall fest, dass nach seinem Tod ein bestimmter Teil seines Vermögens zur Gründung und Finanzierung der Stiftung verwendet wird. Dabei ist es wichtig, dass der letzte Wille des Stifters in Form eines wirksamen Testaments oder Erbvertrags dokumentiert ist und die Gründung der Stiftung in rechtlicher Hinsicht korrekt umgesetzt wird.

Fazit: Eine Stiftungsgründung lohnt sich

Die Gründung einer Stiftung ist eine bedeutende und verantwortungsvolle Entscheidung, die sowohl persönliche als auch gesellschaftliche Auswirkungen hat. Ihre Vorteile liegen in der dauerhaften Bindung des Vermögens an den Stiftungszweck, dem Vermögensschutz, der steuerlichen Begünstigung und der Möglichkeit, nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Dabei gibt es verschiedene Stiftungsarten, die je nach den individuellen Zielen und Vorlieben gewählt werden können.

Der Prozess der Stiftungsgründung erfordert sorgfältige Planung, rechtliche Expertise und finanzielle Ressourcen. Daher ist es wichtig, sich über die Voraussetzungen, Chancen und Herausforderungen im Klaren zu sein.