Gesetzliche Erbfolge Definition: Erbe & Verwandtschaft

Gesetzliche Erbfolge –  Das Verwandtschaftsverhältnis ist entscheidend, wie viel Anspruch man auf das Erbe hat. Wenn kein Testament oder einen Erbvertrag vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die engsten Verwandten, dass sind die Kinder und Enkel. Danach kommen die Eltern und Geschwister. Nicht verheiratete Partner erben nichts, genauso wie geschiedene Ehepartner. Bei Ehepartnern gilt das Ehegattenerbrecht, sie bekommen in der Regel die Hälfte neben den Kindern.

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Gesetzliche Erbfolge im Überblick

Das sind die wichtigsten Merkmale der gesetzlichen Erbfolge:

  • Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis
  • engsten Verwandten sind zuerst dran
  • nicht verheiratete Partner erben nichts

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