Pflichtteil (Erbe) (Wiki, Definition): Erbfolge nach Verwandtschaftsverhältnis

Pflichtteil – Jemand der in seinem Erbe (einer letztwilligen Verfügung), beispielsweise ein Testament oder Erbvertrag jemanden ausschließt, gilt das Pflichtteilsrecht. Was bedeutet, dass eine Person nicht vollständig von ihrem Erbe ausgeschlossen werden kann. Pflichtteilsberechtigte sind beispielsweise Ehepartner oder Eltern. Geschwister gehören nicht dazu. Zu den gesetzlichen Pflichtteilen gehört die Hälfte des Erbteils. Die Erbfolge richtet sich dabei nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erben und de Erblasser.

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Pflichtteil in Kürze

Die wichtigsten Merkmale zu dem Begriff Pflichtteil:

  • hinterlässt jemand ein Erbe, kann er Personen ausschließen
  • gesetzlicher Pflichtteil ist vom Verwandtschaftsverhältnis abhängig
  • zum gesetzlichen Pflichtteil gehört die Hälfte des Erbteils

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