Erbengemeinschaft (Wiki, Definition): Mehrere Erben einer Immobilie

Erbengemeinschaft – Wenn die Immobilie oder das Grundstück eines Verstorbenen nicht auf einen Alleinerben, sondern auf das Erbe mehrere Personen geschrieben ist, dann handelt es sich um eine  Erbgemeinschaft. Herrschen unklare Familienverhältnisse und es liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, dann muss zunächst begutachtet werden, wer Miterbe ist. Rechtlich gesehen bilden Miterben eine Gesamthandgemeinschaft. Das bedeutet soviel wie, dass jedem Miterbe Alles gehört.

Lesen Sie hier mehr zu Erbe, Erbvertrag und Erbschein.

Erbengemeinschaft in Kürze

Die wichtigste Merkmale zu Erbengemeinschaft:

  • Mehrere Erben
  • Alles Miterben gehört alles mit

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