Nutzungsrecht beim Immobilien Teilverkauf: Arten, Rechte & Pflichten

Nutzungsrecht - Entscheiden Sie sich für einen Immobilien Teilverkauf bei einem der Teilverkauf Anbieter, erlaubt Ihnen das Nutzungsrecht auch nach dem Verkauf weiterhin zu Hause wohnen zu bleiben. Welche Rechte und Pflichten Sie als Nutzungsberechtigter zu beachten haben, hängt von der Art des Nutzungsrechts ab. Hier ein Einblick in das Nutzungsrecht bei Immobilien, die Kündigung, so wie unterschiedlichen Formen und Arten. Außerdem: Der Unterschied zwischen Nutzungsrecht, Wohnrecht und Nießbrauchrecht erklärt.

Was ist das Nutzungsrecht bei Immobilien?

Ein Nutzungsrecht bei Immobilien ist ein Rechtsverhältnis, das es einer Person ermöglicht, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Im Gegensatz zum Eigentum an einer Immobilie, bei dem die Person das volle Recht hat, über die Immobilie zu verfügen und sie zu verkaufen, besitzt die Person mit einem Nutzungsrecht lediglich das Recht, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Das Nutzungsrecht bei Immobilien ist in der Regel ein dingliches Nutzungsrecht, das heißt, es ist in das Grundbuch eingetragen und damit an die Immobilie gebunden.

Doch nicht jedes Nutzungsrecht ist gleich. Stattdessen gibt es verschiedene Arten von Nutzungsrechten bei Immobilien, die sich in ihrem Charakter und ihren Rechten und Pflichten unterscheiden. Schauen wir sie uns genauer an.

Arten des Nutzungsrechts in der Übersicht

Mit welchen Rechten, Pflichten und Konditionen das Nutzungsrecht einher kommt, hängt von der Art ab.

Hier sind einige der wichtigsten Formen des Nutzungsrechts:

  • Nießbrauch
  • Grunddienstbarkeit
  • Reallast
  • Leibrente
  • Wohnrecht
  • Erbbaurecht

Vermutlich sind Sie im Rahmen eines Immobilien Teilverkaufs oder einer Leibrente über einige dieser Begriffe gestolpert. Vor allem bezüglich des Wohnrechts und Nießbrauchrechts gibt es regelmäßig Missverständnisse. Schauen wir uns die Unterschiede kurz genauer an.

Unterschied: Wohnrecht & Nießbrauchrecht

Wie bereits erwähnt ermöglicht das Nutzungsrecht einer Person, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Jedoch ist er kein Eigentümer der Immobilie und hat somit kein Recht über sie zu verfügen oder sie zu verkaufen.

Beim Wohnrecht und Nießbrauchrecht handelt es sich zwei unterschiedliche Arten des Nutzungsrechts. Der Unterschied besteht darin, welche Rechte und Pflichten die Person hat, die das Nutzungsrecht erhält.

Vorab die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Wohnrecht: Immobilie darf bewohnt werden

Das Wohnrecht ist eine Form des Nutzungsrechts, bei der eine Person das Recht hat, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum als Wohnung zu nutzen. Eine wirtschaftliche Nutzung des Immobilie ist jedoch nicht erlaubt. Der Wohnberechtigte darf das Objekt somit weder vermieten noch verpachten.

Nießbrauchrecht: Immobilie darf vermietet & verpachtet werden

Das Nießbrauchrecht hingegen räumt dem Berechtigten das Recht ein, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen und von ihren Erträgen zu profitieren. Im Vergleich zum Wohnrecht besitzt er zwar mehr Rechte an der Immobilie, muss jedoch auch weitaus mehr Verpflichtungen eingehen.

Insgesamt gibt es also wesentliche Unterschiede zwischen Wohnrecht und Nießbrauchrecht hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind. Entscheiden Sie sich für den Teilverkauf Ihrer Immobilie, genießen Sie in der Regel das uneingeschränkte Nießbrauchrecht am Objekt. Dieses Recht wird in der Regel gegen ein Nutzungsentgelt vergeben.

Nutzungsentgelt: Höhe & Berechnung

Wie bereits erwähnt, wird das Nutzungsrecht bei Immobilien meistens gegen ein Nutzungsentgelt vergeben, das die berechtigte Person an den Eigentümer der Immobilie zahlen muss. Das Nutzungsentgelt wird monatlich oder jährlich gezahlt und ist meistens vom Wert der Immobilie abhängig. Zahlen Sie diese Nutzungsgebühr zum Beispiel an einen Teilverkauf Anbieter, beträgt die Höhe des Nutzungsentgelts einen prozentualen Anteil des ausgezahlten Kaufpreises.

Mehr dazu hier:

Wie kündigt man das Nutzungsrecht an einer Immobilie?

Immobilien mit Nutzungsrechten (beispielsweise dem Wohnrecht oder Nießbrauchrecht) lassen sich nur mit Zustimmung des Wohnberechtigten durch einen Notar löschen. Falls nicht anders vereinbart, enden beide Formen in der Regel erst mit dem Ableben des Berechtigten. Anders sieht es bei einfachen Mietverhältnissen aus, die vertraglich geregelt sind und bei denen eine Kündigung des Mietvertrages genügt.

Fazit: Immobilie uneingeschränkt nutzen

Ein Nutzungsrecht bei Immobilien kann unterschiedliche Pflichten und Rechte mit sich bringen. Beim Teilverkauf Ihrer Immobilie genießen Sie das uneingeschränkte Nießbrauchrecht am Objekt. In anderen Fällen, wie zum Beispiel bei der Leibrente, ist es Ihnen lediglich gestattet, die Immobilie im Rahmen des Wohnrechts zu nutzen. Erkundigen Sie sich also vorab über die Konditionen Ihres Nutzungsrechts und nehmen Sie sich ausreichend Zeit, die unterschiedlichen Teilverkauf Anbieter zu vergleichen.

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