Zuwendungsnießbrauch (Wiki, Definition): Nießbrauch einer Immobilie an Dritte

Zuwendungsnießbrauch – Bei dem Zuwendungsnießbrauch handelt es sich um einen Nießbrauch, der vom Eigentümer für einen Dritten bestellt wird. Der Zuwendungsnießbrauch kann entgeltlich, teilweise entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Das Nießbrauchrecht räumt dem Berechtigten ein, dass er die Immobilie sowohl bewohnen, als auch im Rahmen einer Vermietung wirtschaftlich nutzen darf.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Teilverkauf, Vorbehaltsnießbrauch und Wohnrecht.

Zuwendungsnießbrauch zusammengefasst

Hier der Begriff Zuwendungsnießbrauch im Überblick:

  • Eigentümer bestellt Nießbrauch an Dritte
  • entgeltlich, teilweise entgeltlich oder unentgeltlich
  • Bewohnen & Bewirtschaften der Immobilie erlaubt

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