Grundbuchordnung: Tisch, Buch, Hammer, Waage, Recht

Wohnrecht (Wiki, Definition): lebenslang, begrenzt, Grundbuch, Notar

Wohnrecht - Wohnrecht bedeutet, dass eine Partei ein Haus oder eine Wohnung bis an ihr Lebensende bewohnen darf - auch wenn sie selbst nicht (mehr) Eigentümer der Immobilie ist. Es ist somit eine häufige Form des Wohnrechts, das grundsätzlich auch befristet eingeräumt werden kann.

Erfahren Sie mehr zu Grundbucheintrag, Erbschaft und Dingliches Recht.

Wohnrecht im Überblick

Hier finden Sie die Definition des Wohnrechts in Stichpunkten zusammengefasst:

  • Immobilie darf bis Lebensende bewohnt werden
  • unbefristet und befristet möglich

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