Wohnrecht (Wiki, Definition): lebenslang, begrenzt, Grundbuch, Notar
Wohnrecht - Wohnrecht bedeutet, dass eine Partei ein Haus oder eine Wohnung bis an ihr Lebensende bewohnen darf - auch wenn sie selbst nicht (mehr) Eigentümer der Immobilie ist. Es ist somit eine häufige Form des Wohnrechts, das grundsätzlich auch befristet eingeräumt werden kann.
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Wohnrecht im Überblick
Hier finden Sie die Definition des Wohnrechts in Stichpunkten zusammengefasst:
- Immobilie darf bis Lebensende bewohnt werden
- unbefristet und befristet möglich
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