Vorbehaltsnießbrauch (Wiki, Definition): Fortbestehendes Nießbrauchrecht nach Übertragung

Vorbehaltsnießbrauch – Der Vorbehaltsnießbrauch erlaubt es dem Eigentümer nach der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung des Grundstücks seine Immobilie weiterhin zu bewohnen und zu nutzen. Diese Form des Nießbrauchrechts findet vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge Anwendung, so wie beim Teilverkauf von Haus und Wohnung.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Wohnrecht, Zuwendungsnießbrauch und Nutzungsrecht.

Vorbehaltsnießbrauch zusammengefasst

Hier der Begriff Vorbehaltsnießbrauch im Überblick:

  • vorheriger Eigentümer behält Nießbrauchrecht
  • entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung
  • Anwendung bei vorweggenommenen Erbfolge & Teilverkauf

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