Nutzungsrecht (Wiki, Definition)
Nutzungsrecht – Wenn eine Person ein Eigentum hat, darf diese Person entscheiden, wer darauf einwirken darf und wer nicht. Es gibt viele unterschiedliche Nutzungsrechte. Im BGB sind vertraglich festgelegte Nutzungsrechte, wie die Miete und die Pacht benannt. Diese Nutzungsrechte werden vertraglich festgelegt, aber nicht im Grundbuch niedergeschrieben. Nutzungsrechte, die nicht nur vertraglich, sondern auch im Grundbuch festgehalten sind, sind dinglich abgesichert, das heißt diese Rechte sind dauerhaft und zuverlässig abgesichert.
Lesen Sie hier auch mehr zum Eigentumsrecht.
Nutzungsrecht im Überblick
- Eigentümer eines Grundstücks darf entscheiden, wer darauf einwirken darf und wer nicht
- Es gibt viele unterschiedliche Nutzungsrechte
- BGB: nur vertraglich festgesetzte Nutzungsrechte, wie die Miete und die Pacht
- Grundbuch: vertraglich und im Grundbuch festgehaltenes Nutzungsrecht (dinglich abgesichert)
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