PĂ€chter (Wiki, Definition)
PĂ€chter â Der PĂ€chter ist bei einem Pachtvertrag, die Partei, welche die Sache nutzen möchte und dafĂŒr ein vertraglich festgelegtes Entgelt zahlt. Er kann mit der Sache im Gegensatz zu einem Mieter Gewinn machen. Dem PĂ€chter wird von dem VerpĂ€chter bzw. EigentĂŒmer der Sache berechtigt, diese zu nutzen.
Hier noch weitere Definitionen zu Pachtzins, Pacht und Mieter.
PĂ€chter Definition
Der Begriff PĂ€chter kurz zusammengefasst:
- Nutzer der Sache
- zahlt vertraglich festgelegtes Geld an VerpÀchter
- darf Gewinn erwirtschaften mit der Sache