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Pächter (Wiki, Definition)

Pächter - Der Pächter ist bei einem Pachtvertrag, die Partei, welche die Sache nutzen möchte und dafür ein vertraglich festgelegtes Entgelt zahlt. Er kann mit der Sache im Gegensatz zu einem Mieter Gewinn machen. Dem Pächter wird von dem Verpächter bzw. Eigentümer der Sache berechtigt, diese zu nutzen.

Hier noch weitere Definitionen zu Pachtzins, Pacht und Mieter.

Pächter Definition

Der Begriff Pächter kurz zusammengefasst:

  • Nutzer der Sache
  • zahlt vertraglich festgelegtes Geld an Verpächter
  • darf Gewinn erwirtschaften mit der Sache

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