Pächter (Wiki, Definition)

Pächter - Der Pächter ist bei einem Pachtvertrag, die Partei, welche die Sache nutzen möchte und dafür ein vertraglich festgelegtes Entgelt zahlt. Er kann mit der Sache im Gegensatz zu einem Mieter Gewinn machen. Dem Pächter wird von dem Verpächter bzw. Eigentümer der Sache berechtigt, diese zu nutzen.

Hier noch weitere Definitionen zu Pachtzins, Pacht und Mieter.

Pächter Definition

Der Begriff Pächter kurz zusammengefasst:

  • Nutzer der Sache
  • zahlt vertraglich festgelegtes Geld an Verpächter
  • darf Gewinn erwirtschaften mit der Sache

Immobilien Wiki & Lexikon

Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar