Einfacher Makleralleinauftrag (Wiki, Definition): Makler und Auftraggeber dürfen handeln
Einfacher Makleralleinauftrag - Bei der Vereinbarung eines einfachen Makleralleinauftrags darf neben dem Makler der Auftraggeber selbst in der Immobiliensuche aktiv werden, jedoch keinen weiteren Makler beauftragen. Dies ist mit dem beauftragten Makler vertraglich geregelt. Generell wird zwischen drei Arten der Auftraggebung unterschieden: Dem Alleinauftrag, dem Allgemeinauftrag und dem qualifizierten Alleinauftrag. Der Unterschied zum Allgemeinauftrag ist, dass im Gegensatz zum Alleinauftrag hier weitere Makler vom Auftraggeber eingeschaltet werden dürfen. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag hingegen darf nur der Makler einzig und allein handeln.
Die drei Arten des Maklerauftrags im Überblick:
- einfacher Alleinauftrag: Auftraggeber und Makler handeln
- Allgemeinauftrag: Auftraggeber darf weitere Makler einschalten und selbst handeln
- qualifizierter Alleinauftrag: Nur Makler darf handeln
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Maklererlaubnis, Maklerhaftung und Widerrufsfrist.
Einfacher Makleralleinauftrag zusammengefasst
Hier nochmal alles zum einfachen Makleralleinauftrag in Kürze:
- Auftraggeber darf neben Makler selbst handeln
- Unterschiedung zwischen Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag und Allgemeinauftrag
- Vertraglich geregelt
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