Amtsgericht: Gebäude

Grunddienstbarkeit (Wiki, Definition): Nutzung & Rechte

Grunddienstbarkeit – Es ist die Berechtigung zu bestimmten Handlungen, die der Eigentümer eines Grundstücks dem Eigentümer eines anderen Grundstücks zugesteht. Das Grundstück, welches durch die Grunddienstbarkeit belastet wird, bekommt einen Eintrag in das Grundbuch. Im Normalfall werden dem Eigentümer dann die Nutzungsrechte eines anderen Grundstücks übertragen.

Lesen Sie hier mehr zu Grundbuchordnung, Grundbucheintrag und Immobilie.

Grunddienstbarkeit Definition

Die wichtigsten Merkmale, die Sie über Grunddienstbarkeit wissen sollten:

  • Werden ins Grundbuch eingetragen
  • Sichern dem Eigentümer bestimmte Nutzungsrechte
  • Nutzungsrecht Übertragung

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