Durchführungsentgelt (Wiki, Definition): Serviceentgelt nach vollendetem Verkauf

Das Durchführungsentgelt ist die teuerste und am häufigsten unterschätzte Position beim Immobilien-Teilverkauf. Es fällt erst Jahre später an — nämlich dann, wenn die Immobilie komplett veräußert wird — und liegt typischerweise zwischen 4,5 % und 6,5 % des Gesamtverkaufspreises. Wer beim Vertragsabschluss nur auf das monatliche Nutzungsentgelt schaut, übersieht eine fünf- bis sechsstellige Endabrechnung. Dieser Beitrag zeigt, wie die Gebühr berechnet wird, wann sie fällig wird, welche Anbieter wie viel verlangen, welche Vertragsklauseln Mandanten regelmäßig in die Falle locken — und wie zwei realistische Beispielrechnungen aussehen.

Durchführungsentgelt beim Teilverkauf: Was wirklich abgerechnet wird

Beim Teilverkauf erwirbt ein Anbieter zwischen 10 % und 50 % einer selbstgenutzten Immobilie. Der Eigentümer behält den Rest, zahlt für den verkauften Anteil ein Nutzungsentgelt und bleibt wirtschaftlich wie ein Vollnutzer wohnen. Der Knackpunkt: Beim späteren Gesamtverkauf — durch den Eigentümer selbst, die Erben oder den Anbieter — kassiert der Teilverkauf-Anbieter zusätzlich zu seinem prozentualen Anteil am Verkaufserlös ein Durchführungsentgelt auf den gesamten Kaufpreis.

Durchführungsentgelt vs. Nutzungsentgelt: Die Abgrenzung

Beide Gebühren wirken parallel, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das Nutzungsentgelt fließt monatlich (typischerweise 2,9 % bis 4,9 % p. a. auf den ausgezahlten Kaufpreis), das Durchführungsentgelt einmalig am Ende. Rechtlich wird das Durchführungsentgelt meist als Geschäftsbesorgungs-Vergütung nach §§ 675, 631 BGB konstruiert — was die umsatzsteuerliche Behandlung erklärt.

Position Fällig Berechnungsbasis Höhe (Bandbreite)
Auszahlung Teilkaufpreis Vertragsabschluss Verkehrswert × Anteil 10 – 50 % des Wertes
Nutzungsentgelt monatlich ausgezahlter Betrag 2,9 – 4,9 % p. a.
Durchführungsentgelt Gesamtverkauf Gesamtkaufpreis (100 %) 4,5 – 6,5 %
Anteilsauszahlung Anbieter Gesamtverkauf Gesamtkaufpreis × Anteil + Wertsteigerung plus Mindestwertgarantie
Wertgutachten Endverkauf vor Auszahlungsfall nach HOAI/Pauschale 1.500 – 4.000 EUR
Grundbuch-Lasten nach Verkauf nach GNotKG 0,2 – 0,5 % vom Wert

Die wichtigsten Eigenschaften dieser Gebühr im Überblick:

  • Einmalige Zahlung beim Auszahlungsfall
  • Berechnung auf 100 % des Verkaufspreises
  • Zusätzlich zur Anbieter-Wertsteigerung fällig
  • Trägt allein der ursprüngliche Eigentümer
  • Zuzüglich 19 % Umsatzsteuer in der Regel
  • Vorrangig vor Auszahlung an Erben verrechnet

Faustregel aus der Praxis: Auf 100.000 EUR ausgezahlten Teilkaufpreis fließen über 15 Jahre rund 60.000 EUR Nutzungsentgelt — und am Ende zusätzlich 25.000 bis 35.000 EUR Durchführungsentgelt aus dem Gesamterlös.

Rechtliche Einordnung und Verbraucherrechte

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherzentralen stufen Teilverkaufsmodelle als hochkomplexe Finanzprodukte ein. Da der Vertrag notariell beurkundet wird, gilt keine 14-Tage-Widerrufsfrist nach § 312g BGB. Allerdings hat der Notar nach § 17 BeurkG eine erhöhte Belehrungspflicht — er muss insbesondere auf das Durchführungsentgelt explizit hinweisen. Eine fehlende oder oberflächliche Belehrung kann später zur Anfechtung berechtigen, was Gerichte in Einzelfällen auch bestätigt haben.

Wann das Durchführungsentgelt fällig wird

Die Gebühr entsteht ausschließlich beim sogenannten Auszahlungsfall — also dem Moment, in dem der Anbieter aus seinem Miteigentumsanteil ausgezahlt wird. Wer im Haus bleibt und keine Veräußerung anstrebt, zahlt das Durchführungsentgelt nie. Stirbt der Eigentümer, geht die Pflicht auf die Erben über, sobald diese den Anteil zurückkaufen oder die Immobilie verkaufen.

Auslöser für das Durchführungsentgelt im Vertrag

  • Gesamtverkauf an Dritte durch Eigentümer
  • Rückkauf des Anteils durch Eigentümer oder Erben
  • Verkauf nach Tod im Erbfall
  • Zwangsverwertung durch Anbieter nach Vertragsverletzung
  • Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft per Teilungsversteigerung
  • Schenkung mit Eigentumsübertragung an Dritte

Besonders heikel: Auch beim Rückkauf des verkauften Anteils — also wenn der Eigentümer die Immobilie zurückerwirbt — fällt das Durchführungsentgelt häufig an. Der genaue Wortlaut der Vertragsklausel entscheidet. Vor Unterschrift sollte ein Notar die Auslöser konkret durchgehen, vergleichbar prüfungstief wie bei einer normalen Anschlussfinanzierung.

Kündigungsrechte und Sondersituationen

Standardverträge sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht des Anbieters bei Pflichtverletzungen vor: Zahlungsverzug beim Nutzungsentgelt über zwei Monate (§ 543 BGB analog), unterlassene Instandhaltung, eigenmächtige bauliche Veränderungen. Folge: sofortige Verwertung — Durchführungsentgelt inklusive. Ein ordentliches Kündigungsrecht des Eigentümers existiert in den meisten Verträgen nicht. Wer sich später unwohl fühlt, kommt nur über den Rückkauf oder Verkauf raus, beides wieder mit Durchführungsentgelt.

Höhe des Durchführungsentgelts im Anbietervergleich

Die Konditionen variieren stärker, als die Werbeauftritte vermuten lassen. Wer drei Angebote einholt, sieht schnell Differenzen von 1,5 Prozentpunkten — bei einem 600.000-EUR-Verkauf entspricht das 9.000 EUR.

Typische Konditionen für das Durchführungsentgelt

Anbieterkategorie Durchführungsentgelt Mindestbetrag MwSt.-Behandlung
Marktführer (groß) 5,5 – 6,5 % oft 15.000 EUR zzgl. 19 % USt.
Mittelgroße Anbieter 4,5 – 5,5 % ca. 10.000 EUR zzgl. 19 % USt.
Regionale Spezialisten 3,9 – 5,0 % verhandelbar teils netto vereinbart
Nischenanbieter mit Mietmodell 3,0 – 4,0 % 5.000 EUR brutto fix vereinbart

Wichtig zu wissen: Die ausgewiesene Prozentzahl ist meist netto. Mit Umsatzsteuer steigt eine Gebühr von 5,5 % effektiv auf 6,545 %. Das ist mehr als eine klassische Maklerprovision — und wird nicht zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Worauf beim Durchführungsentgelt im Vertrag zu achten ist

  • Berechnungsbasis: Gesamtkaufpreis oder Anbieteranteil?
  • Mindestbetrag und Mindestlaufzeit prüfen
  • Klauseln zum Rückkauf separat verhandeln
  • Mehrwertsteuer explizit ausweisen lassen
  • Wertgutachterkosten getrennt vom Entgelt
  • Indexierung oder feste Prozentzahl?
  • Vorfälligkeit bei vorzeitigem Ausstieg klären

Bundesland-Unterschiede bei Nebenkosten am Endverkauf

Auch wenn das Durchführungsentgelt selbst bundesweit einheitlich kalkuliert wird, schlagen am Endverkauf weitere Positionen zu, die regional stark schwanken. Diese Differenzen sollten in jede ehrliche Vergleichsrechnung einfließen — Details auch unter Kaufnebenkosten nach Bundesland.

Bundesland Grunderwerbsteuer Notar/Grundbuch Maklerprovision (geteilt)
Bayern 3,5 % ~1,5 % 2,38 % je Seite
Berlin 6,0 % ~1,5 % 3,57 % je Seite
NRW 6,5 % ~1,5 % 3,57 % je Seite
Brandenburg 6,5 % ~1,5 % 3,57 % je Seite
Sachsen 5,5 % ~1,5 % 3,57 % je Seite
Hamburg 5,5 % ~1,5 % 3,12 % je Seite

Rechenbeispiel zum Durchführungsentgelt: 500.000-EUR-Immobilie

Eine Beispielrechnung verdeutlicht die wirtschaftliche Tragweite besser als jede Vertragsformel. Annahme: Eigentümerin, 70 Jahre, Verkehrswert 500.000 EUR, sie verkauft 40 % per Teilverkauf, lebt 15 Jahre weiter im Objekt, dann veräußern die Erben.

Parameter Wert
Verkehrswert bei Vertragsabschluss 500.000 EUR
Verkaufter Anteil (40 %) 200.000 EUR Auszahlung
Nutzungsentgelt 3,9 % p. a. × 15 Jahre 117.000 EUR
Verkehrswert nach 15 Jahren (2 % p. a.) ca. 673.000 EUR
Anbieter-Anteil 40 % am Endwert 269.200 EUR
Durchführungsentgelt 5,5 % auf 673.000 EUR 37.015 EUR
+ 19 % USt. auf Durchführungsentgelt 7.033 EUR
Auszahlung an Erben (Rest) 359.752 EUR

Bei 15 Jahren Laufzeit summieren sich Nutzungsentgelt und Durchführungsentgelt auf rund 161.000 EUR — knapp 24 % des Endverkaufspreises. Eine klassische Bankfinanzierung käme bei vergleichbarer Auszahlungssumme häufig deutlich günstiger.

Zweites Rechenbeispiel: 300.000-EUR-Reihenhaus mit Wertstagnation

Anders als oft suggeriert, steigen Immobilienwerte nicht linear. Was passiert, wenn sich der Markt seitwärts bewegt? Beispiel: Witwer, 75 Jahre, Reihenhaus 300.000 EUR, verkauft 30 %, bleibt 10 Jahre, Wertstagnation bei 0 % p. a., Mindestwertgarantie des Anbieters 17 %.

Parameter Wert
Verkehrswert bei Abschluss 300.000 EUR
Auszahlung 30 % 90.000 EUR
Nutzungsentgelt 4,5 % × 10 Jahre 40.500 EUR
Verkehrswert nach 10 J. (Stagnation) 300.000 EUR
Mindestwertgarantie auf Anbieteranteil 105.300 EUR
Durchführungsentgelt 5,9 % brutto auf 300.000 EUR 17.700 EUR
Wertgutachten + Notar Endverkauf 4.500 EUR
Auszahlung an Eigentümer (Rest) 172.500 EUR

Effektiv hat der Witwer aus 90.000 EUR ursprünglicher Auszahlung über 10 Jahre rund 62.700 EUR an Gebühren bezahlt — bei stagnierendem Markt eine Effektivverzinsung von rund 7,2 % p. a. Eine Vergleichsbetrachtung mit dem Eigennutz-Rechner oder eine Bewertung der eigenen Eigenkapitalrendite hätten diese Belastung sichtbar gemacht.

Hinzu kommen weitere Kosten beim Endverkauf: Notarkosten, eventuell Maklergebühren und je nach Haltedauer Spekulationssteuer. Wer die Belastung mit einem Bankkredit vergleichen will, kann die monatliche Belastung einer Hypothek gegenüberstellen — und über den Cashflow einer alternativen Vermietungsstrategie nachdenken.

Vertragsfallen rund um das Durchführungsentgelt

Aus 20 Jahren Praxis: Es sind nicht die offen ausgewiesenen Prozentsätze, die Mandanten überraschen — es sind die Nebenklauseln. Vier Fallstricke tauchen besonders häufig auf.

Mindestwertgarantie verschiebt das Durchführungsentgelt

Viele Anbieter sichern sich eine Mindestrendite zu — etwa 17 % auf den ausgezahlten Anteil, garantiert beim Auszahlungsfall. Sinkt der Marktwert, zahlt der Eigentümer trotzdem die Mindestsumme plus Durchführungsentgelt auf den (höher angesetzten) Garantiebetrag. Bei stagnierenden Märkten frisst das die Substanz auf.

Maklerklausel parallel zum Durchführungsentgelt

Einige Verträge sehen vor, dass beim Endverkauf zusätzlich ein vom Anbieter beauftragter Makler eingeschaltet wird — Provision separat. Effektiv zahlt der Verkäufer dann 5,5 % Durchführungsentgelt + 3,57 % Makler + 19 % USt. = über 10 % der Verkaufssumme. Das schmälert die Rendite weit unter dem Kaufpreisfaktor, mit dem die Immobilie ursprünglich kalkuliert wurde.

Wertermittlungspflicht beim Durchführungsentgelt

Der Verkaufspreis wird nicht frei verhandelt: Der Anbieter besteht auf einem Mindestwert laut neuem Gutachten. Liegt das beste Marktangebot darunter, kann der Anbieter den Verkauf blockieren — und das Durchführungsentgelt wird trotzdem auf den höheren Gutachterwert berechnet.

Indexierung als versteckte Preissteigerung

Manche Verträge koppeln das Durchführungsentgelt an den Verbraucherpreisindex (VPI) gemäß § 557b BGB analog. Bei einer Inflation von durchschnittlich 2,5 % p. a. über 15 Jahre steigt eine Ausgangsgebühr von 5,5 % auf rechnerisch 7,97 %. Steht diese Klausel im Vertrag, ist sie ohne Verhandlung kaum noch zu eliminieren — vor Notartermin streichen lassen oder Festsatz-Variante einfordern.

Praxis-Tipp: Lassen Sie sich vom Anbieter eine Modellrechnung mit drei Szenarien vorlegen — Wertsteigerung 0 %, 2 % und 4 % p. a. Erst dann sehen Sie, wie sich das Durchführungsentgelt auf die Endabrechnung auswirkt. Anbieter, die diese Rechnung verweigern, sind ein deutliches Warnsignal.

Häufigste Fehler in der Beratungspraxis

Die folgenden Fehler tauchen in Erstberatungen immer wieder auf — sie kosten Mandanten regelmäßig fünf- bis sechsstellige Beträge.

  • Vergleich nur über Nutzungsentgelt, nicht Gesamtkosten über Kaufnebenkosten Rechner
  • Kein Vergleichsangebot einholen — Alleinstellung des Anbieters führt zu schlechteren Konditionen
  • Maklerklauseln überlesen — zusätzliche 3–4 % Gebühren beim Endverkauf
  • Rückkaufsklausel nicht separate verhandelt — oft gleich hohes Durchführungsentgelt fällig
  • Auf Gutachterwert verlassen statt Marktwert — verkauft deutlich unter Marktwert
  • Wertsteigerung angenommen, aber Stagnation eingetreten — Mindestwertgarantie wirkt dann als Falle
  • Keine Gegenrechnung mit Kapitalanlage Kalkulation oder einer Hypothek durchgeführt
  • Testamentarische Planung nicht einbezogen — Erben überrascht von Gesamtbelastung

Checkliste: Was vor Vertragsunterzeichnung geklärt sein muss

Punkt Frage Priorität
1. Durchführungsentgelt Höhe Exakt prozentual, netto oder brutto, plus Mindestbetrag? ⭐⭐⭐
2. Nutzungsentgelt Prozentsatz p. a., Laufzeitbegrenzung, Anpassungsklauseln? ⭐⭐⭐
3. Mindestwertgarantie Zu welchen Bedingungen greift sie, auf wie lange? ⭐⭐⭐
4. Rückkauf Eigenständige Bedingungen oder wird Durchführungsentgelt fällig? ⭐⭐
5. Makler Endverkauf Beauftragt der Anbieter selbst? Separat zu zahlen? ⭐⭐⭐
6. Kündigungsrecht Ordentlich oder nur außerordentlich? Fristen? ⭐⭐
7. Indexierung Fest oder an VPI gekoppelt? Deckelungen? ⭐⭐
8. Wertgutachten Kosten getrennt oder im Durchführungsentgelt enthalten?

Fazit: Das Durchführungsentgelt richtig einordnen

Das Durchführungsentgelt ist kein Tabu und auch kein reines Beratungsproblem — es ist eine legitime Geschäftsgebühr für einen komplexen Service. Problematisch wird es nur, wenn:

  • Die Gesamtbelastung (Nutzung + Durchführung) nicht transparent gegenüber Grunderwerbsteuer und Maklergebühren verglichen wird
  • Nebenklauseln (Mindestwertgarantie, Makler, Indexierung) das Risiko asymmetrisch verteilen
  • Eigentümer/Erben nicht vorher durchrechnen, wie sich Wertstagnation oder -rückgang auswirkt
  • Das Modell mit echten Alternativen (klassisches Darlehen, Nießbrauch, Rentenpflegeverträge) nicht verglichen wird

Wer ein Teilverkaufsmodell mit seriösem Anbieter wählt — detailliert beraten, transparent abgerechnet, Vergleichsalternativen analysiert — kann damit gute Lösungen schaffen. Alle anderen zahlen ein teures Lehrgeld.

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