Nutzungsentgelt beim Immobilien Teilverkauf: Berechnung, Formel & Beispiel

Nutzungsentgelt – Der anteilige Verkauf Ihrer Immobilie an einen der Teilverkauf Anbieter ist eine ideale Möglichkeit, um Kapital freizusetzen und weiterhin zu Hause wohnen zu bleiben. Allerdings sollte man auch die Kosten, die mit dem Nießbrauchrecht einhergehen, berücksichtigen. Erfahren Sie hier alles, was Sie über das Nutzungsentgelt beim Teilverkauf von Immobilien wissen müssen, worauf es beim Nutzungsentgelt berechnen ankommt und was Sie bezüglich der Kosten zu beachten haben – inklusive Beispiel.

Was bedeutet Nutzungsentgelt?

Im Falle eines Immobilien Teilverkaufs bezieht sich das Nutzungsentgelt auf den Betrag, den der Verkäufer einer Immobilie für die Nutzung der Immobilie zahlen muss. In der Regel wird es in Form von monatlichen Mietzahlungen an den Teilkäufer geleistet.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Nutzungsentgelt nicht mit dem Kaufpreis für den gekauften Anteil an der Immobilie verwechselt werden sollte. Der Kaufpreis ist der Betrag, den der Teilverkauf Anbieter für den gekauften Anteil an der Immobilie bezahlt, während das Nutzungsentgelt der Betrag ist, den der Verkäufer für die Nutzung der Immobilie zahlen muss. Doch wie wird das Nutzungsentgelt berechnet?

Nutzungsentgelt berechnen: Formel

Das Nutzungsentgelt bei einem Teilverkauf von Immobilien wird in der Regel auf der Grundlage des ausgezahlten Kaufpreises der Immobilie und einem( je nach Teilverkauf Anbieter) unterschiedlich hohen Prozentsatz berechnet. Somit gilt: Je höher der Wert der Immobilie, desto höher ist auch das Nutzungsentgelt.

Wichtige Faktoren: Kaufpreis & Prozentsatz

Beim Nutzungsentgelt handelt es sich also in der Regel einen prozentualen Anteil der Teilverkaufssumme. Die meisten Teilverkauf Anbieter haben hierfür einen Prozentsatz von 3% bis 5% des Kaufpreises als Nutzungsentgelt festgelegt. Oft wird dieser Prozentsatz nach einigen Jahren neu ermittelt. Die Höhe des Nutzungsentgelts bleibt also nicht immer gleich, sondern kann durchaus variieren.

Die wichtigsten Faktoren auf einen Blick:

  • Höhe des ausgezahlten Kaufpreises
  • Vom Anbieter festgelegter Prozentsatz

Schauen wir uns das ganze an einem Beispiel an.

Beispiel: Höhe des Nutzungsentgelts

Angenommen, Sie möchten Ihre Wohnung barrierefrei umbauen und benötigen dafür ein Kapital von 80.000 Euro. Gleichzeitig planen Sie eine letzte Weltreise im Wert von 25.000 Euro. Sie entscheiden sich für einen Teilverkauf Ihrer Wohnung, damit Ihnen 105.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem ermittelten Immobilienwert von 250.000 Euro sind das 42% des Objekts. Das Nutzungsentgelt beträgt 4% des Kaufpreises.

Daraus ergeben sich folgende Berechnungen:

Ermittelter Wert der Immobilie 250.000 Euro
Höhe der Auszahlung (42% des Immobilienwerts) 105.000 Euro
Jährliches Nutzungsentgelt (4% der Auszahlungssumme) 4.200 Euro
Höhe des monatlichen Nutzungsentgelts 350  Euro

Sie erhalten eine einmalige Auszahlung in Höhe von 105.000 Euro und müssen im Gegenzug für das lebenslange Nießbrauchrecht monatlich 350 Euro an den Teilkäufer bezahlen. Das Nutzungsentgelt dient als Voraussetzung dafür, dass Sie weiterhin zu Hause wohnen bleiben dürfen. Doch nicht immer wird ein solches Entgelt vereinbart.

Ist ein Teilverkauf ohne Nutzungsentgelt möglich?

Entscheiden Sie sich für den Teilverkauf Ihrer Immobilie, macht das monatliche Nutzungsentgelt einen großen Teil Ihrer kontinuierlichen Kosten aus. Es sei denn Sie entscheiden sich für einen Eigentümerwechsel innerhalb der Familie. Wird eines Ihrer Familienmitglieder neuer Eigentümer des Objekts, etwa durch einen Verkauf oder eine Schenkung, wird auf das Nutzungsentgelt meistens verzichtet. In diesem Fall bekommen Sie meistens das Wohnrecht oder Nießbrauchrecht dennoch eingetragen und können weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben.

Tipps für den Teilverkauf: Das ist zu beachten

Neben der Kalkulation des Nutzungsentgelts, ist es insgesamt wichtig, sich gründlich über alle Aspekte des Immobilien Teilverkaufs zu informieren und sorgfältig zu planen, um eine erfolgreiche Transaktion sicherzustellen. Was es weiterhin zu beachten gilt, schauen wir uns nun an.

Gesamtkalkulation aller Ausgaben & Einnahmen

Es lohnt sich vorab eine Gesamtkalkulation des Teilverkaufs anzufertigen. Dadurch erhalten Sie Klarheit über die Höhe des Kaupreises und des Nutzungsentgelts, sowie über alle weiteren Gebühren, die im Rahmen des Verkaufsvorhabens entstehen. So stellen Sie sicher, dass Ihre finanziellen Vorstellungen im Rahmen des Immobilienteilverkaufs erreicht werden.

Zukünftige Kosten und Gebühren beachten

Weiterhin sollten Sie in Betracht ziehen, dass es auch in Zukunft zu zusätzlichen Kosten kommen kann. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Steuern, Reparaturen und das Serviceentgelt im Falle eines späteren Gesamtverkaufs.

Alles weitere dazu finden Sie hier:

Vergleich der Teilverkauf Anbieter

Wenn Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie entscheiden, sollten Sie unterschiedliche Teilverkauf Anbieter vergleichen. Die Konditionen können nämlich je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein. Es lohnt sich also, einen genauen Vergleich durchzuführen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die besten Konditionen für den Teilverkauf Ihrer Immobilie erzielen.

Die Top Anbieter in der Übersicht:

Fazit: Nutzungsentgelt bei Haus & Wohnung

Beim Teilverkauf von Immobilien ist es wichtig, dass Sie die Höhe des Nutzungsentgelts sorgfältig planen und berechnen. Eine Gesamtkalkulation kann Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass die Höhe des Kaufpreises und des Nutzungsentgelts mit Ihren finanziellen Vorstellungen übereinstimmen. Bedenken Sie dabei auch, dass das Nutzungsentgelt nicht der einzige Kostenfaktor ist, den Sie berücksichtigen müssen.

Es gibt möglicherweise auch noch andere Gebühren und Kosten, die jederzeit anfallen können. Nehmen Sie sich vorab genügend Zeit, um alle Teilverkauf Anbieter mit einander zu vergleichen und die anfallenden Kosten mit ein zu kalkulieren. Dann steht einem sorgenfreien Ruhestand in Ihren eigenen vier Wänden nichts im Wege.