Kann man die Verwaltungskosten auf Mieter umlegen? Schnell erklärt – Hausverwaltung

Kann man die Verwaltungskosten auf Mieter umlegen? – Haben Sie sich dazu entschieden für die Betreuung Ihres Mietobjekts einen professionellen Hausverwalter zu bestellen, kommen monatlich zusätzliche Kosten in Form von Verwaltergebühren auf Sie zu. Doch sind Sie als Vermieter dazu gezwungen auf den Verwaltungskosten Ihrer Immobilie sitzen zu bleiben? Oder können die Verwaltungskosten auf den Mieter umgelegt werden? Erfahren Sie hier mehr.

Kann man die Verwaltungskosten auf Mieter umlegen?

Als Vermieter können Sie über die Grundmiete hinaus, auch die Betriebskosten pauschal oder abrechnungspflichtig auf den Mieter umlegen. Welche Betriebskosten umlagefähig sind und welche nicht, das ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. So gelten Verwaltungskosten nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV nicht als Betriebskosten und können somit auch nicht auf den Mieter umgelegt werden. Für die Verwaltungskosten hat also einzig der Verwalter aufzukommen.

Nein, da die Verwaltungskosten nach BetrKV nicht als Betriebskosten gelten

Es gibt jedoch auch einige Tipps und Tricks, wie Sie als Vermieter diese Regelung umgehen können:

Tipps: Verwaltungskosten als Werbungskosten oder Teil der Miete

Als beliebte Alternative weisen viele Vermieter die Verwaltungskosten als Teil der Nettokaltmiete aus. Ob Sie die Verwaltungskosten als Bestandteil der Nettokaltmiete im Mietvertrag festhalten oder erst gar nicht erwähnen, ist dabei Ihnen überlassen. Wichtig: Da die Kosten für die Hausverwaltung nun als Mietbestandteil abgerechnet werden, dürfen diese auch nicht über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden.

Als Vermieter haben Sie außerdem die Möglichkeit die entstandenen Verwaltungskosten Ihres Objekts als Werbungskosten in der Steuererklärung zu deklarieren. Dadurch wird der Gewinn Ihrer Einnahmen geschmälert und die Steuerlast darf gesenkt werden.

Stattdessen stehen Ihnen diese beiden Alternativen offen:

  1. Verwaltungskosten als Teil der Nettokaltmiete abrechnen
  2. Verwaltungskosten als Werbungskosten deklarieren

Weitere Fragen zur Hausverwaltung:

Hausverwaltung: Ratgeber

Besitzen Sie eine oder mehre Immobilien, wissen Sie, wie aufwendig die Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung einer Liegenschaft sein kann. Die professionelle Betreuung einer Immobilie ist zeit- und kostenintensiv und erfordert jede Menge Organisationtalent. Ein qualifizierter Hausverwalter kümmert sich um alle administrativen Tätigkeiten, sowohl bei vermieteten als auch bei nicht-vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.

Mehr dazu in unserem Ratgeber:

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